Im Betrieb entscheidet der Arbeitgeber, welche Stoffe und Zubereitungen für welche Zwecke eingesetzt werden. Also muss er sich auch darum kümmern, dass die Tätigkeiten mit diesen Stoffen möglichst wenig gefahrenträchtig sind. Die dabei zu beachtenden Bestimmungen finden sich vor allem in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und im dazu erlassenen Technischen Regelwerk. So weit, so gut. Aber wie ist das alles umzusetzen, was ist dabei zu beachten und wie werden die gefährlichen Stoffe eigentlich in den Verkehr gebracht? Dies sind Fragen, die in grundlegenden Rechtsvorschriften über Tätigkeiten mit Gefahrstoffen geregelt sind.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-10-31 |
Seiten 538 - 542
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.