Beschäftigte, die sich im Gleisbereich aufhalten, müssen an jeder Stelle einen ausreichenden Schutz von Leben und Gesundheit haben. Sei es bei Arbeiten an den Gleisen, an den Fahrleitungsanlagen oder als Bahnbediensteter im Strecken- oder Rangierdienst. Sie müssen die Möglichkeit haben, rechtzeitig vor herannahenden Schienenfahrzeugen einen hinreichend sicheren Standort außerhalb des Fahrbereiches mindestens auf einer Seite des Gleises zu finden. Deshalb muss neben jedem Fahrbereich möglichst durchgehend eine ausreichend bemessene Ausweichmöglichkeit vorhanden sein. Diese wird als „Sicherheitsraum“ bezeichnet. Der Sicherheitsraum muss nicht nur auf der „freien Strecke“ und bei Haltestellen, sondern überall, auch in Arbeitsstätten, vorhanden sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2006.06.16 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-06-01 |
Seiten 311 - 314
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