Ein grundlegendes Prinzip bei der Gestaltung sicherer und gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen ist die Rangfolge der Schutzmaßnahmen. Bei Gefährdungen sind zunächst technische Schutzmaßmaßnahmen für die Sicherheit zu treffen, z. B. der Einsatz sicherer, dem Stand der Technik entsprechender Maschinen und Geräte. Wenn dieses Potential ausgeschöpft ist, oder wenn keine technische Schutzmaßnahme verfügbar ist, sind als nächstes organisatorische Maßnahmen zu bedenken. So kann zum Beispiel die Arbeit so organisiert werden, dass möglichst wenige Beschäftigte einer Gefährdung ausgesetzt sind. Schließlich bleibt dann noch die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) in vielerlei Gestalt – sozusagen von Kopf bis Fuß. Diese Rangfolge ist auch als T-O-P bekannt.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-02-04 |
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