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Ergonomie

Ziel einer ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung ist, dass der Mensch im Arbeitssystem weder über- noch unterfordert wird. Sowohl Überforderung als auch Unterforderung können zur Folge haben, dass es langfristig zu Erkrankungen kommt. Darüber hinaus sollen unzumutbare Belastungen am Arbeitsplatz vermieden werden. Zur Beurteilung, ob eine Tätigkeit ergonomisch, also menschengerecht, gestaltet ist, können folgende Kriterien herangezogen werden: Die Arbeit muss ausführbar und erträglich sein und sollte zumutbar und zufriedenstellend sein. Bei der Beurteilung, ob eine Tätigkeit menschengerecht gestaltet ist und damit den Regeln der Ergonomie entspricht, muss zunächst die Frage gestellt werden, ob die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Mitarbeiter ausreichen, um die Tätigkeit überhaupt ausführen zu können. Dies bedeutet: Reichen die Körpermaße aus, um Stellteile oder Hilfsmittel zu erreichen und reichen die Körperkräfte aus, um Stellteile bewegen zu können? Zur Beantwortung dieser Fragen sind Methoden und Daten der Ergonomie der Arbeitsmedizin anwendbar, z. B. Normen über Körperkräfte und Körpermaße. Erst wenn sichergestellt ist, dass eine Tätigkeit ausführbar ist, kann gefragt werden, ob die Tätigkeit erträglich ist. Dabei ist zu klären, ob diese Tätigkeit bei einer täglichen Sieben-Stunden-Schicht über ein ganzes Arbeitsleben hinweg ohne Gesundheitsschädigung ertragen werden kann. Z. B. welche Lärmdosis wirkt auf das Gehör des Mitarbeiters ein und welche Konzentration von Gefahrstoffen ist in der Luft am Arbeitsplatz vorhanden?

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 1 / 2013
Veröffentlicht: 2013-01-11

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