Sie gehören zum Arbeitsalltag überall in unserem Land: Zeit- oder Leihbeschäftigte. Viele Unternehmen haben dies als Markt erschlossen und bieten ihre Dienstleistungen an, ob als universeller Dienstleister für alle Branchen oder als Anbieter für hochspezialisierte Arbeiten. Sie müssen flexibel, qualitätsorientiert und natürlich auch kostengünstig arbeiten, damit sie sich ihre Stellung am Markt erobern und ausbauen. Dies alles hat unter den Prämissen der einschlägigen Gesetze und anderen Bestimmungen zu erfolgen. Grundlage ist das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die entsprechenden Regelungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz leiten sich ab aus dem Arbeitsschutzgesetz und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben. Wie die Erfahrung zeigt, halten sich leider – wie in fast allen Lebensbereichen – nicht alle Anbieter an diese Regeln. Es gibt sie auch auf dem Gebiet der Arbeitnehmerüberlassung – die „schwarzen Schafe“. Wichtig ist es daher, die Bestimmungen und die Praxis gut zu kennen, um seriöse von unseriösen Angeboten unterscheiden zu können.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-29 |
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