Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 26. August 1998, GMBl. S. 503, geändert am 1. Juni 2017, Banz S. 4643
Nach § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Mai 1990 (BGBl. I S. 880) wird nach Anhörung der beteiligten Kreise folgende Allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen:
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