Tätigkeiten mit Fremdgefährdung sind bei Epilepsie solche, bei denen es aufgrund epileptischer Anfälle mit erhöhter Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen Dritter kommen kann. Tätigkeiten mit Gefährdung Dritter werden arbeitsmedizinisch strenger bewertet als Tätigkeiten mit Selbstgefährdung.
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