Mit der Richtlinie 96/82 EG vom 09.12.1996 (Seveso-II-Richtlinie) wird erstmals ein angemessener Sicherheitsabstand zwischen gefährlichen Anlagen und schutzbedürftigen Gebieten gefordert. Die Einstufung eines Objektes als Schutzobjekt kann mit erheblichen wirtschaftlichen und/oder politischen Auswirkungen verbunden sein. Sie beeinflusst die Entwicklungsmöglichkeiten der Betriebe, die Verwertung von Grundstücken sowie die Nutzung von Gebäuden und kann die gemeindlichen Entwicklungen einschränken.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2024.09.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 9 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-08-30 |
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