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Vorschrift Systemprüfung der Sicherheitsleittechnik von Kernkraftwerken

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Bekanntmachung von sicherheitstechnischen Regeln des Kerntechnischen Ausschusses - Systemprüfung der Sicherheitsleittechnik von Kernkraftwerken (KTA 3506)

Sachgebiet: Strahlenschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 1. November 2017, BAnz AT 05.02.2018 B3

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.1170687

Grundlagen

1 Anwendungsbereich

2 Begriffe

3 Übergeordnete Prüfanforderungen

3.1 Allgemeines

3.2 Zu prüfende Systeme

3.3 Konfigurations-Management und Konfigurations-Identifikations-Dokumentation

3.3.1 Konfigurations-Management

3.3.2 Konfigurations-Identifikations-Dokumentation

4 Inbetriebsetzungsprüfungen der Sicherheitsleittechnik

4.1 Prüfungen ohne Betrieb der verfahrenstechnischen Systeme

4.1.1 Allgemeine Anforderungen

4.1.2 Sichtprüfungen

4.1.3 Funktionsprüfungen

4.1.4 Inbetriebsetzungsprogramm

4.1.5 Inbetriebsetzungsprüfanweisungen

4.2 Prüfungen des Zusammenwirkens mit den verfahrenstechnischen Systemen

4.2.1 Allgemeine Anforderungen

4.2.2 Voraussetzungen für die Durchführung der Prüfung

4.2.3 Inbetriebsetzungsprogramm

4.2.4 Inbetriebsetzungsprüfanweisungen

4.3 Anforderungen an Prüfhilfsmittel

4.4 Prüfer

4.5 Dokumentation

4.6 Prüfungen nach Instandsetzung

4.7 Prüfungen nach Systemänderungen

4.7.1 Allgemeines

4.7.2 Softwareänderungen

4.7.2.1 Softwareänderungen an Einrichtungen, die Leittechnikfunktionen der Kategorie A ausführen

4.7.2.2 Softwareänderungen an Einrichtungen, die Leittechnikfunktionen der Kategorie B ausführen

4.7.2.3 Softwareänderungen an Einrichtungen, die Leittechnikfunktionen der Kategorie C ausführen

5 Wiederkehrende Prüfungen der Sicherheitsleittechnik

5.1 Allgemeine Anforderungen

5.2 Voraussetzung für die Durchführung der Prüfung

5.3 Prüfintervalle

5.4 Prüfliste

5.5 Prüfanweisungen

5.6 Anforderungen an Prüfhilfsmittel

5.7 Prüfer

5.8 Dokumentation

5.9 Prüfungen nach Instandsetzung

5.10 Prüfungen nach Freischaltungen und Simulationen

5.11 Prüfungen nach Systemänderungen

Anhang
Bestimmungen, auf die in dieser Regel verwiesen wird

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