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Risiken für die Arbeitssicherheit  
19.11.2014

Suchtprävention als Aufgabe der Betrieblichen Gesundheitsförderung

Raiser/Gaßmann
Alkohol am Arbeitsplatz (© Kausche)
Suchtmittel am Arbeitsplatz, vor allem Alkohol, stellen ein Risiko für die Arbeitssicherheit und die Gesundheit von Mitarbeitern dar. Dennoch ist die Thematisierung von „Sucht“ für viele Unternehmen ein Tabu. Welche präventiven Maßnahmen kann die betriebliche Gesundheitsförderung bereits bei riskantem Konsum umsetzen?

Suchtprävention als Aufgabe der Betrieblichen Gesundheitsförderung

Über Auffälligkeiten am Arbeitsplatz wird oft lange hinweggesehen. Suchtprävention gehört zu den Aufgaben der Betrieblichen Gesundheitsförderung; das heißt verhindern, dass sich anbahnende Probleme überhaupt erst zu konkreten Gefährdungen oder manifesten Suchterkrankungen entwickeln. Unternehmen, die sich des Themas Sucht aktiv annehmen, setzen neben der betrieblichen Suchthilfe für Betroffene zunehmend auch Maßnahmen der betrieblichen Suchtprävention ein. Aufklärung über Folgen von Suchtmittelkonsum, Betriebliche Vereinbarungen oder Schulungen von Führungskräften für den Umgang mit Betroffenen gehören zu den Standards der betrieblichen Suchtprävention.

Das Thema Sucht aus der Tabu-Ecke holen

Ziel von Gesundheitsförderung ist es u.a., Menschen in die Lage zu versetzen, Kontrolle über ihre Gesundheitsbelange auszuüben und ihre Ressourcen zu fördern und zu nutzen. Durch Einstellung, Kenntnisse und Fähigkeiten können Menschen ihr Verhalten bewusst dahingehend steuern, dass sie ihre Gesundheit erhalten und der Entstehung von Krankheiten vorbeugen können. Zur Gesundheitsförderung im betrieblichen Kontext zählt auch die Gestaltung gesundheitserhaltender Rahmenbedingungen. Betriebe eignen sich als Setting für Gesundheitsförderung, weil dort eine geschlossene Adressatengruppe erreicht wird und bereits etablierte Kommunikationswege vorhanden sind. Arbeitgeber haben, neben der Wahrnehmung von Verantwortung gegenüber ihren Beschäftigten, auch ein eigenes Interesse daran, im Rahmen betrieblicher Gesundheitsförderung Maßnahmen zu ergreifen. Gesundheit wirkt sich positiv auf das Betriebsklima aus. Letztlich lohnt sich Gesundheitsförderung auch aus wirtschaftlicher Sicht. Von einer Investition in die Gesundheit der Beschäftigten profitieren Unternehmen durch gestiegene Produktivität. Dass sich Unternehmen überhaupt mit dem Gesundheitsthema „Sucht“ befassen, hatte bis vor einigen Jahren zumeist einen konkreten Auslöser. Ein problematischer Fall im Betrieb oder engagierte Mitarbeiter, die die Initiative ergreifen, waren häufig solche Auslöser. Durch einseitigen Fokus auf Hilfe wird aber übersehen, dass Prävention viele Probleme schon im Vorfeld verhindern kann. Das ist insofern auch sinnvoll, da ein großer Teil der Probleme, die in Unternehmen entstehen, nicht durch Abhängigkeitskranke, sondern durch riskanten Konsum verursacht werden. Doch inzwischen werden insbesondere in großen Unternehmen auch Maßnahmen und Programme der betrieblichen Suchtprävention durchgeführt. Zunehmend entdecken auch kleine und mittlere Unternehmen die betriebliche Suchtprävention.

Weiterführende Informationen zum Thema:
  • Urteil: Alkoholabhängigen Berufskraftfahrern kann selbst bei Trunkenheitsfahrt nicht ohne weiteres gekündigt werden
    Zwar verletzt ein Berufskraftfahrer in erheblicher Weise seine arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten, wenn er unter Alkoholeinfluss fährt. Eine verhaltensbedingte Kündigung kommt aber dennoch nicht in Betracht, wenn der Arbeitnehmer alkoholabhängig und ernsthaft zu einer Alkoholtherapie bereit ist. In einem solchen Fall ist es dem Arbeitgeber in der Regel zuzumuten, das Fehlverhalten nur abzumahnen und das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.
    (LAG Berlin-Brandenburg, 12.8.2014, 7 Sa 852/14, PM Nr. 40/14)
  • www.sucht-am-arbeitsplatz.de (externer Link zur Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen): Umfangreiches Beratungsmaterial
  • Suchtmittel im Betrieb (externer Link zur PDF-Broschüre der BGHW)

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