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ARBEITSSCHUTZuptodate!
| Was können Unternehmen tun? |
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| Arbeitsbedingter Stress kann vermieden werden und Maßnahmen zur Stressreduktion können sehr kostenwirksam ausfallen. Die Behandlung von Stressfolgen ist, gerechnet in Kosten für Leistungs- und Qualitätsminderungsausgleich, Ausgleich von möglichen Betriebsstörungen, Lohnfortzahlung und ggf. Neubesetzung eines Arbeitsplatzes, für den Arbeitgeber in der Regel erheblich teurer als eine regelmäßige Stressprävention. Diese sollte eine Überprüfung der Arbeitsplatzgestaltung, Mitarbeiter-Befragungen, Mitarbeiter- und Vorgesetzten-Schulungen, evtl. die Installation eines/einer „Stressbeauftragten“, Angebote für Anti-Stress-Kurse und ggf. Einzelbetreuung umfassen. Jeder Arbeitsplatz ist unterschiedlich, daher müssen Arbeitspraktiken und Problemlösungen mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung an die jeweilige Situation angepasst werden. Eine Gefährdungsbeurteilung ist immer nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen, Beinaheunfällen, Berufskrankheiten oder Fehlzeiten infolge arbeitsbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen durchzuführen! Dennoch sind psychosoziale Risiken selten einzigartig, so dass bewährte Verfahren beim Stressmanagement oder auch ähnliche Lösungen in Unternehmen unterschiedlicher Branche und Größe eingesetzt werden können. „Stressmanagement“ als Sammelbegriff für Maßnahmen zur Stressbewältigung zielte bislang eher auf Einzelpersonen als auf Unternehmen ab. Der Schlüssel zur Vermeidung von arbeitsbedingtem Stress und psychosozialen Risiken liegt jedoch beim Unternehmen und dem Umgang mit der Arbeit.
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