Berufskrankheiten sind entweder „Listen-Berufskrankheiten“ nach § 9 Abs. 1 SGB VII, die in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) vom 31.10.1997 (BGBl. I S. 2623), zuletzt geändert durch VO vom 10.7.2017 (BGBl. I S. 2299), aufgeführt sind, oder „Wie-Berufskrankheiten“ nach § 9 Abs. 2 SGB VII.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.02.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2019 |
| Veröffentlicht: | 2019-01-31 |
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