Sachgebiet: Strahlenschutz
Gesetzgeber: Saarland
Vom 28. Februar 2018 (Amtsbl. I S. 130), geändert am 1. Dezember 2020 (Amtsbl. I S. 1349)
Auf Grund des § 5 Absatz 3 Satz 1 des Landesorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1997 (Amtsbl. S. 410), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Dezember 2015 (Amtsbl. I S. 967), und des § 36 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 27. August 2017 (BGBl. I S. 3295), verordnet die Landesregierung zur Durchführung des Strahlenschutzgesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966, 2058), sowie zur Umsetzung der darauf beruhenden Rechtsvorschriften des Bundes:
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