Das Sprengstoffgesetz und die auf Grund des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sehen Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen vor, für die die Behörden des Bundes und der Länder Kosten erheben müssen. Der Begriff der Kosten umfasst Gebühren und Auslagen. Keine Amtshandlungen sind z.B. Stellungnahmen der Behörden, behördliche Ratschläge oder die Entgegennahme von Anzeigen.
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