Opfer von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten erhalten Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Wer einen Gesundheitsschaden erleidet, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers nach versorgungsrechtlichen Gründen einzustehen hat, z. B. auf Grund des Opferentschädigungsgesetzes, wird nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes entschädigt. Dabei weisen Unfallversicherungs- und Entschädigungsrecht zahlreiche Übereinstimmungen, teilweise konkurrierende Regelungen, vor allem aber Unterschiede auf, denen in den folgenden Ausführungen nachgegangen werden soll. Von besonderem Interesse sind in diesem Zusammenhang auch die immer wieder vorgebrachtensozialpolitischen Argumente für und gegen diese beiden Rechtsbereiche.
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