Seit Mai 2018 gibt es für den Beschäftigtendatenschutz mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) neue (europa-)rechtliche Vorgaben. Arten von Krankenrückkehrgesprächen, oft unterschiedlich bezeichnet, kommen wieder in der Praxis vor. Arbeitgeber verfolgen dabei auch das Ansinnen, dass Kranken- oder Fürsorgegespräche zum Arbeits- und Gesundheitsschutz beitragen sollen. In der Praxis werden deshalb Krankengespräche eingeführt, ohne dass ihre datenschutzrechtliche Zulässigkeit und Eignung ansatzweise thematisiert werden. Im vorliegenden Beitrag wird danach gefragt, ob ein betriebliches Fehlzeitenmanagement mit Krankengesprächen auch eine Funktion im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz erfüllen kann, Krankengespräche datenschutzrechtlich rechtswirksam gestaltet werden können sowie welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes bzw. des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) stattdessen in Frage kommen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2022.10.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-10-01 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.