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Praxisseminar der ESV-Akademie  
11.01.2018

Sicherheitsverantwortung rechtskonform delegieren: Wie Führungskräfte Organisationsverschulden vermeiden

ESV-Redaktion Arbeitsschutz
Praxisseminar Sicherheitsverantwortung (Foto: A. Kausche)
Verantwortung heißt Antwort geben auf Fragen, die unangenehm sein können. Ganz sicher sind sie das nach einem Unfall: Dann bedeutet die Frage nach der Verantwortung auch - wer haftet? Auf einem Praxisseminar der ESV-Akademie in Berlin ging Prof. Dr. Thomas Wilrich der Frage nach: „Wer ist wie weit für was zuständig im Arbeitsschutz?“

Einleitend hat Rechtsanwalt Prof. Dr. Thomas Wilrich allgemeine Prinzipien der Verantwortung vorgestellt, was schon zu munterer Diskussion und eifrigem Austausch zwischen den Teilnehmenden und dem Referenten führte.

Unter Einsatz von Technik und Körpersprache erläuterte Wilrich allgemeinverständlich abstrakte Rechtsprinzipien, die er anhand von Praxisfällen oder den Beispielen aus dem Plenum konkret veranschaulichte. Natürlich gab er den Teilnehmenden auch greifbare Tipps mit auf dem Weg, die mit Humor und Praxisnähe gewürzt waren. Ein typisches Zitat: „Das Gesetz lässt Sie häufig im Stich, aber nicht immer. Dazu ein Tipp: Wenn es ein Gesetz gibt, halten Sie es ein.“ 

Zehn Gebote der rechtssicheren Pflichtenübertragung


Der Schwerpunkt des Seminars lag auf „Zehn Geboten der rechtssicheren Pflichtenübertragung”, anhand derer Wilrich erklärte, wer an wen wie und was delegieren kann. Eigentlich eher trockene Materie, versteht er es aber, auch Nicht-Juristen unter Einsatz des gesunden Menschenverstandes deutlich zu machen, was und wie Führungskräfte arbeitsschutzrechtlich übertragen können. „Wer darf an wen delegieren?“ ist eine zentrale Fragestellung, die immer wieder die Gerichte – oft nach tragischen Betriebsunfällen – beschäftigt. Entsprechend intensiv behandelte Wilrich diese Fragestellung. In welcher Form muss die Pflichtenübertragung erfolgen, wie detailliert sollte sie sein und in welchem gesetzlichen Rahmen bewegt sie sich. Letztendlich, so fasste er zusammen, geht es darum, Rechtssicherheit im Betrieb zu erlangen, um für die Sicherheit und Gesundheit aller von der Arbeit Betroffenen zu sorgen. 

Der Teilnehmerkreis kam aus internationalen Konzernen, Forschungseinrichtungen wie auch dem öffentlichen Dienst und der selbstständigen Beratertätigkeit. So war auch hier ein breites Spektrum an Fragen und konkreten Praxisberichten garantiert. Umfangreiche Tagungsunterlagen rundeten die Informationen ab. 

Weitere Seminartermine sind in Planung: Mehr Informationen finden Sie unter www.ESV-Akademie.de


Mehr von Prof. Dr. Thomas Wilrich

Sicherheitsverantwortung
Arbeitsschutzpflichten, Betriebsorganisation und Führungskräftehaftung - mit 25 erläuterten Gerichtsurteilen

Jede Führungskraft muss den eigenen Bereich sicherheitsgerecht organisieren – vom Geschäftsführer des ganzen Unternehmens über den Abteilungs- und Projektleiter bis zum Vorarbeiter auf der Baustelle.

Im Recht gibt es viele spezielle Sicherheitsvorschriften. Immer gilt aber auch die Verkehrssicherungspflicht – nämlich in jeder Situation alles (technisch) Mögliche und (wirtschaftlich) Zumutbare zu tun, um andere nicht zu schädigen. Wie weit diese Sicherheitspflicht geht, hängt von den – zuweilen nicht leicht erkennbaren – tatsächlichen Umständen des Einzelfalles und von – zuweilen schwierigen – Wertungen ab. Das ist der Hintergrund dafür, dass Fragen zum Umfang der Verantwortung im Vorhinein nicht abschließend und eindeutig beantwortet werden können. Erst wenn es um die Haftung in einem konkreten Fall geht, wird die Frage der Verantwortung – in diesem einen Fall – beantwortet.

Das Arbeitsschutzrecht verlangt kein Nullrisiko, sondern dass Gefährdungen nach dem Stand der Technik und unter verantwortungsvoller Abwägung der Sicherheitsinteressen und – vorsichtiger – Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit so gering wie möglich sind. Es geht also nicht um die Gewährleistung absoluter, sondern ausreichender Sicherheit. Was ausreicht, ist eine schwierige Wertungsfrage und verantwortungsvolle Entscheidung.

Empfehlung:
Der erste Schritt zum – unvermeidlichen – Umgang mit der Unsicherheit, wieviel Sicherheit von einem Mitarbeiter oder einer Führungskraft in einer bestimmten Situation erwartet wird, ist das Verständnis und die Akzeptanz, dass der Gesetzgeber dies für ihn nicht in jedem Fall eindeutig festlegen kann: das muss man schon selbst tun. Je weniger Gewissheit es gibt, desto wichtiger wird die Person und ihre Entscheidung
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