Das europäische Recht im Arbeitsschutz, umgesetzt in nationales Recht, verpflichtet den Hersteller technischer Arbeitsmittel nur sichere Produkte in Verkehr zu bringen. Der Betreiber dieser Produkte ist verpflichtet nur sichere Produkte zu beschaffen und in Betrieb zu nehmen. In der Praxis gehen die Betreiber oftmals davon aus, dass der Hersteller seiner Verpflichtung bereits nachgekommen ist. Schließlich hat der Hersteller das CE-Zeichen am Erzeugnis angebracht, sofern es unter eine europäische Richtlinie fällt, die das verlangt. Gerade Klein- und Mittelbetrieben fehlen oft die Kenntnisse, um aus eigener Einschätzung die Sicherheit eines Produktes beurteilen zu können. Wie steht es aber um die Erfüllung dieser Erwartungen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2007.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-03-12 |
Seiten 122 - 123
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