Das BMAS hat zu dieser Thematik in 2006 ein Interpretationspapier verfasst (siehe unter www.baua.de/nn_39482/de/Geraete-und-Produktsicherheit/Produktgruppen/pdf/Interpretationspapier.pdf?), das in der Industrie die Zuordnung erleichtern soll, ob es sich um Einzelmaschinen oder um eine Maschinenanlage handelt. Im Folgenden wird berichtet, welche Erfahrungen bei der Anwendung dieses Interpretationspapiers gemacht wurden. Nachdem die künftige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG am 29.12.2009 übergangslos die aktuelle Maschinenrichtlinie 98/37/EG ablösen wird, erscheint der jetzige Zeitpunkt sinnvoll, diese Erfahrungen darzulegen, um ggf. kommende Anpassungen dadurch zu unterstützen.
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