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Vorschrift Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen

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  • Vom 26. März 2021 (GMBl 2021, S. 484; berichtigt GMBl 2021, S. 630), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 2. Oktober 2024 (GMBl 2024, S. 1002)

  • Vom 26. März 2021 (GMBl 2021, S. 484; berichtigt GMBl 2021, S. 630)

  • Vom 26. März 2021 (GMBl 2021, S. 484)

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Technische Regeln für Betriebssicherheit – Sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (TRBS 1115)

Sachgebiet: Anlagensicherheit

Gesetzgeber: Bund

Vom 26. März 2021 (GMBl 2021, S. 484; berichtigt GMBl 2021, S. 630), geändert GMBl 2023, S. 720

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mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.1419876

Gemäß § 21 Absatz 6 der Betriebssicherheitsverordnung macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die anliegende vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) beschlossene Technische Regel für Betriebssicherheit bekannt:

Vorbemerkung

1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Allgemeines

2.2 Funktionale Sicherheit

2.3 Sicherheitslebenszyklus

3 Sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen

3.1 Allgemeines

3.2 Phasen im Sicherheitslebenszyklus

3.3 Organisatorische Maßnahmen

3.3.1 Allgemeines

3.3.2 Qualifikation der fachkundigen Personen

3.4 Dokumentation

4 Planung und Realisierung der Ausrüstung eines Arbeitsmittels mit einer sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung durch den Arbeitgeber

4.1 Allgemeines

4.2 Festlegung des Schutzkonzepts für das Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber

4.3 Umsetzung des Schutzkonzeptes bezogen auf sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen durch den Arbeitgeber

4.4 Beschaffenheit einer sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung

4.4.1 Anforderungen an die Sicherheitsfunktionen

4.4.2 Anforderungen an sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen als Teil eines verwendungsfertigen Produktes

4.4.3 Anforderungen an vom Arbeitgeber in eigener Verantwortung zur Verfügung gestellte sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen

4.5 Errichtung der sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung und Vorbereitung der Inbetriebnahme des Arbeitsmittels durch den Arbeitgeber

4.5.1 Installation

4.5.2 Inbetriebnahme

5 Überprüfung der Wirksamkeit der sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen

6 Prüfung des Arbeitsmittels vor Inbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtiger Änderung (§§ 14 und 15 BetrSichV)

7 Wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln mit sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen (§§ 14 und 16 BetrSichV)

8 Verwendung und Instandhaltung

8.1 Unterweisung von Beschäftigten (§ 12 BetrSichV)

8.2 Betrieb, Instandhaltung und regelmäßige Funktionskontrolle (§ 4 Absatz 5 Satz 3 BetrSichV)

8.3 Änderungen sicherheitsrelevanter MSR-Einrichtungen

8.3.1 Allgemeines

8.3.2 Austausch von Komponenten gegen identische oder baugleiche Teile

8.3.3 Austausch von Komponenten gegen nicht identische oder nicht baugleiche Teile

8.3.4 Änderung des Schutzkonzepts

8.4 Außerbetriebnahme der sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtung

Anhang A
Management der funktionalen Sicherheit

A1 Anwendungsbereich

A2 Management der funktionalen Sicherheit

A 2.1 Allgemeines

A 2.2 Erforderliche Fachkunde für die an sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen beteiligten Personen

A 2.3 Verifikation

A 2.4 Validierung

A 2.5 Wirksamkeit des funktionalen Sicherheitsmanagements

A3 Planung und Realisierung

A 3.1 Festlegen der Anforderungen

A 3.2 Installation

A 3.3 Inbetriebnahme

Anhang B
Sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen in Druckanlagen

B1 Begriffsbestimmung

B2 Festlegung und Umsetzung des Schutzkonzepts

B3 Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen

B4 Wiederkehrende Prüfungen

B5 Beispiele

Anhang C
Prüfungen und Kontrollen von sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen in Ex-Anlagen

C1 Allgemeines

Anhang D
Regelwerke und Normen mit Bezug auf sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen

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