Neben technisch-technologischen Maßnahmen zur Gestaltung von Arbeitssystemen ist das Ausprägen von sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten der Beschäftigten bei der Ausführung von Arbeitsaufgaben eine weitere Voraussetzung für die Sicherheit von Arbeitssystemen. Sicheres Verhalten der Beschäftigten im konkreten Fall ist dann gegeben, wenn eine Übereinstimmung von Arbeitsanforderungen aus der Arbeitsaufgabe und den physischen und psychischen Leistungsvoraussetzungen der Beschäftigten gegeben ist.
Das Ausprägen der Leistungsvoraussetzungen für eine konkrete Arbeitsaufgabe heißt, die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten durch qualifikatorische Maßnahmen auf das Niveau der Arbeitsanforderungen zu bringen und gleichzeitig die Leistungsbereitschaft durch Motivation zu erhöhen.
Sicherheitsgerechtes Verhalten der Beschäftigten bei der Arbeit verfolgt die Zielstellung nach Erhaltung und Förderung ihrer Gesundheit.
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