ARBEITSSCHUTZdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
  • |
  • Suche über alles
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Startseite
    • Nachrichten
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Themen
    • Gefährdungsbeurteilung
    • Arbeitsmittel und Anlagen
    • Arbeitsstätten
    • Brand- und Explosionsschutz
    • Chemikalien und Gefahrstoffe
    • Biologische Arbeitsstoffe
    • Gefahrgut und Logistik
    • Produktsicherheit/Medizinprodukte
    • Strahlenschutz
    • Immissionsschutz
  • Arbeitshilfen
    • Aushänge und Checklisten
    • Dokumentationshilfen
    • Formulare
    • Mustervorlagen
    • Betriebsanweisungen
  • Recht & Regeln
    • DGUV Regelwerk
      • Vorschriften
      • Regeln
      • Informationen
      • Grundsätze
    • Alle Vorschriften
      • der letzten 3 Monate
      • der letzten 6 Monate
      • des letzten Quartals
      • des laufenden Jahres
      • des vergangenen Jahres
    • Alle Erläuterungen
    • Mein Rechtskataster
    • Änderungen im Vorschriften- und Regelwerk
  • Medien
    • Newsletter
    • Infodienst
    • Neu auf
    • eJournals
    • eBooks
  • Stellenmarkt
  • Bestellen

Newsletter

Stets auf dem Laufenden   mit dem kostenlosen Newsletter
ARBEITSSCHUTZuptodate!

Social Media

Twitter Facebook

ARBEITSSCHUTZ digital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht
Maschinenrichtlinie  
18.03.2015

Sicherheitsgerechte Betriebsanleitungen im Maschinen- und Anlagenbau

Michael Kolbitsch
Betriebsanleitung für Maschinen (maroti - Fotolia)
Die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG setzt neue Maßstäbe – auch für die Erstellung von Betriebsanleitungen. Was sollte der Hersteller über die Anforderungen dieser Richtlinie und ihrer Umsetzung in deutsches Recht wissen?

Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Grundlagen vor allem in Hinsicht auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz zusammen und wirft auch einen Blick auf die angepasste DIN EN ISO 12100 „Sicherheit von Maschinen“.

Die Bedeutung der Betriebsanleitung

Die Rechtsprechung der vergangenen zwei Jahrzehnte hat festgestellt, dass ohne Bedienungsanleitung keine vollständige Lieferung einer Maschine oder Anlage vorliegt. Durch die „Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz“, auch als Maschinenverordnung (9. ProdSV) bezeichnet, die die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in nationales Recht umsetzt, wird diese Auffassung weiter gefestigt und konkretisiert.

Die 9. ProdSV übernimmt einen Großteil der Artikel der EG-Maschinenrichtlinie ohne inhaltliche Änderung, wobei die Anhänge der Maschinenrichtlinie mit den spezifischen Anforderungen durch deutsches Recht – wie in allen anderen EU-Mitgliedsländern auch – nicht verändert wurden. Die 9. ProdSV setzt für die Bereitstellung oder die Inbetriebnahme von Maschinen klare Anforderungen, dazu gehört auch die Forderung nach Erstellung und Beilage einer Betriebsanleitung als integraler Bestandteil der Warenlieferung. Bereits das seit 1990 geltende Produktionshaftungsgesetz hat eine „Instruktionspflicht“ gefordert.

Dabei soll der Benutzer in die Lage versetzt werden, gefahrlos das Produkt zu verwenden. Er muss also auf alle Risiken und Risikomöglichkeiten und potenziellen Fehler aufmerksam gemacht werden. Aber auch falsche und übertriebene Produktbeschreibungen, Zusicherungen und Werbung können den Hersteller eines Produkts Haftungsrisiken aussetzen. Um den Instruktionspflichten nachzukommen, müssen Betriebsanleitungen für Produkte „vollständig“, „exakt“ und „ehrlich“ sein. Vollständig sind Betriebsanleitungen demnach dann, wenn sie alle Informationen enthalten, die der Benutzer für den gefahrlosen Betrieb wissen muss. Dazu gehören nicht nur Anleitungen für den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Produktes, sondern ebenso für den potenziellen Fehlgebrauch oder Missbrauch. Exakt nennt das Produkthaftungsgesetz Betriebsanleitungen dann, wenn sie eine detaillierte und umfassende Beschreibung mit den nötigen (Warn-) Hinweisen für die einzelnen Lebens- und Gebrauchsphasen des Produktes enthalten.

Ehrlich sind sie, wenn sie den Benutzer über das gesamte Risikopotenzial bzw. das Restrisiko des Produktes eindeutig und detailliert informieren. Werden tatsächliche vorhandene Risiken nicht benannt oder untertrieben oder wird umgekehrt bei Angaben zur Sicherheit des Produktes übertrieben, kann der Hersteller bzw. sein Bevollmächtigter haftbar gemacht werden.

Die Betriebsanleitung in der neuen Maschinenrichtlinie

In § 3 der ProdSV wird geregelt, dass Maschinen nur in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, wenn
„sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsmäßiger Verwendung oder vorhersehbare Fehlanwendung die Sicherheit und die Gesundheit von Personen und die Sicherheit von Haustieren und Gütern (...) nicht gefährden.“
Daher muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter vor dem Inverkehrbringen und der Inbetriebnahme einer Maschine u. a. sicherstellen, dass die erforderlichen Informationen, wie die Betriebsanleitung, zur Verfügung stehen. 

Was sagt die revidierte Maschinenrichtlinie grundlegend zum Inhalt einer Betriebsanleitung im Vergleich zu den anderen externen technischen
Dokumenten des Herstellers?

Zunächst einmal ist nun in Anhang I, Absatz 1.7.4.3, festgelegt, dass die technischen Informationen von anderen externen technischen Dokumenten des Herstellers, insbesondere der an die Käufer/Kunden gerichteten Werbematerialien, nicht von denen der Betriebsanleitung abweichen dürfen. Hier heißt es: „Verkaufsprospekte, in denen die Maschine beschrieben wird, dürfen in Bezug auf die Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekte nicht der Betriebsanleitung widersprechen. Verkaufsprospekte, in denen die Leistungsmerkmale der Maschinen beschrieben werden, müssen die gleichen Angaben zu Emissionen enthalten wie die Betriebsanleitung."

http://www.arbeitsschutzdigital.de/BPUVZ.09.2014.396


Weitere Beiträge zum Thema Maschinensicherheit im Erich Schmidt Verlag

Kolbitsch, Technische Dokumentation im Maschinenbau – Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzaspekt in der neuen Maschinenrichtlinie
BPUVZ

Hubich, Maschinensicherheit aus Sicht von Anlagenbetreibern
BPUVZ

Hönlinger, Funktionale Maschinensicherheit im Jahr 2030
BPUVZ

Pätzold, Technische Dokumentation als Teil der Maschinensicherheit
BPUVZ

Schmidt,  Höhere Produktivität, bessere Integration, höherer Bedienkomfort - Die Technik-Trends in der Maschinensicherheit
sis - sicher ist sicher

Weiterlesen?

Sind Sie noch nicht Newsletter-Abonnent, so können Sie sich hier für unseren kostenfreien Newsletter ARBEITSSCHUTZuptodate registrieren – und erhalten vollen Zugriff auf diesen Beitrag.

Als registrierter Nutzer von ARBEITSSCHUTZdigital.de haben Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerdaten vollen Zugriff auf diesen Beitrag und alle Inhalte von ARBEITSSCHUTZdigital.de.

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2016 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
ESV.info        IFA-Arbeitsmappe        IFA-Handbuch        UMWELTdigital

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück