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Kommunikation im Betrieb  
17.02.2016

Sicherheitsbeauftragte: Aufgaben und Herausforderungen

Carsten Magiera
Ansprechpartner und Vermittler: der Sicherheitsbeauftragte (Foto: Johann Frank)
Welche Aufgaben der Sicherheitsbeauftragte zu bewältigen hat und mit welchen Schwierigkeiten er sich dabei konfrontiert sieht, stellt der folgende Beitrag dar.

Ich möchte meinen Artikel mit einer Frage an Sie beginnen: Haben Sie in Ihrem Betrieb auch einen Sicherheitsbeauftragten und wissen, was der bei Ihnen so machen muss? Oder sind Sie selbst Sicherheitsbeauftragter?

In § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) werden Unternehmer zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verpflichtet, wenn in ihrem Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte tätig sind. Eigentlich ist es doch ganz leicht, ein Sicherheitsbeauftragter zu werden: Ein paar Tage externe Schulung auf einem Kurs für Sicherheitsbeauftragte, die Beauftragung des Unternehmens und schon ist ein neuer Sicherheitsbeauftragter fertig. Ist es wirklich so einfach oder gehört etwas mehr dazu?

Ich möchte Ihnen anhand von Situationen darstellen, was die Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten (SiBe) sind. Wer weiß, was der SiBe tun soll, versteht auch besser, warum dieser sich so verhält – auch, wenn es manchmal anstrengend erscheint.
Ich hoffe, Sie können sich die Frage dann selber beantworten, ob ein Kurs und ein Stück Papier ausreichend für die Tätigkeit eines Sicherheitsbeauftragte sind. Auch hoffe ich ebenso, dass alle Beteiligten etwas mehr Verständnis im täglichen Miteinander aufbringen.

Choleriker oder Kollege?

„Mann, Du hast ja wieder deine Schutzbrille bei deiner Arbeit nicht auf!“, sagt der Sicherheitsbeauftragte zu seinem Kollegen. Diese und andere Situationen kennen Sie womöglich aus eigenen Erfahrungen. Die Reaktionen des angesprochenen Kollegen können sehr unterschiedlich sein, von einem „Jaja“ oder „Oh, Mist, tut mir leid“, bis hin zu Reaktionen, die heftiger ausfallen. „Hast du nicht anderes zu tun, als ständig den Leute hinterher zu spionieren?“ oder „Lass‘ mich in Ruhe arbeiten!“.

Schnell eskaliert die Situation. Warum? Jetzt kann man die erste Ansprache des Sicherheitsbeauftragten unter die Lupe nehmen. Kritisch hinterfragt, war das ein guter Anfang für ein Sicherheitsgespräch? Es lässt sich sicherlich besser anfangen. Weniger vorwurfsvoll und, wenn möglich, das Wort „wieder“ weglassen. Möglichweise wäre sogar eine Geste das Beste. Dem Kollegen einfach die Schutzbrille reichen und seine Reaktion abwarten. Es ist kein Zufall, dass je nachdem, was passiert ist bzw. wie kommuniziert wird, dem einen oder anderen Kollegen der Gedanke kommt, der Sicherheitsbeauftragte verhalte sich komisch oder neige gar zu unbeherrschtem Verhalten.

Ich möchte anhand von typischen Betriebssituationen beide Seiten beleuchten und aufzeigen, dass es nicht nur schwarz oder weiß gibt, sondern dass der Sicherheitsbeauftrage mal cholerischer Kollege ist oder kollegialer Choleriker, und ganz oft auch nur Kollege sein muss.

Begriffsbestimmungen

Zunächst möchte ich die Begriffe und Eigenschaften eines Sicherheitsbeauftragter, Choleriker und Kollege definieren. Sie bilden die Grundlagen zum Verständnis dieses Artikels.

Bei Wikipedia ist folgendes auszugsweise zu lesen: „Choleriker, im negativen Sinne (unausgeglichener, jähzorniger, zu Wutanfällen neigender Mensch). Im positiven Sinn werden Choleriker als willensstark, furchtlos und entschlossen beschrieben.“
„Als Kollege wird ein Amts- oder Berufsgenosse bezeichnet, im süddeutschen Bereich und im Ruhrgebiet wird das Wort Kollege gleichgestellt mit dem Wort Freund.Weitere Synonyme für Kollege sind Arbeitskamerad, Kumpel, Kamerad, Betriebsgenosse, Fachgenosse, Genosse, Amtsbruder. Die idealen Arbeitskollegen haben laut einer Studie aus Dezember 2011 folgende Eigenschaften: Freundlich, hilfsbereit, höflich, ehrlich und kompetent.“

Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten

Und was macht so ein Sicherheitsbeauftragter nun im Betrieb? Zunächst ein paar grundsätzliche Fakten. Die Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten (SB) sind§ 22 SGB VII (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch) und § 20 derDGUV Vorschrift 1"Grundsätze der Prävention“ in Verbindung mit der DGUV Regel 100-001 Abschnitt 4.2 "Sicherheitsbeauftragte".

Die DGUV definiert die Aufgaben, Erwartungen und Definition eines Sicherheitsbeauftragten wie folgt:
Er soll
• auf Arbeits- und Gesundheitsgefahren für Kollegen aufmerksam machen,
• Mängel zu melden,
• die Nutzung der PSA durch Kollegen in vorgesehener Art und Weise zu achten,
• Unterstützung des Unternehmers,
• Aufdecken von Unfall- und Gesundheitsgefahren und Hinwirken auf deren Beseitigung,
• Unterbreitung von Verbesserungsvorschlägen,
• Ansprechpartner für Kollegen,
• Vermittler zwischen Kollegen und Vorgesetzten,
• Vorbild sein.


Kommen wir nun zu der Situation vom Anfang zurück. Laut Definition bzw. Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten hatte er, wenn er sein Ehrenamt ernst nimmt, keine andere Wahl gehabt, als den Kollegen auf den Missstand hinzuweisen. Der Ton allerdings macht die Musik und aus meiner eigenen Erfahrung kann ich sagen, dass diplomatisches Geschick sowie Freundlichkeit mit der nötigen Eindeutigkeit sehr oft weiterhilft.

Anhand von weiteren Arbeitssituationen möchte ich beleuchten, dass so ein SiB oft zwischen den beiden Rollen des positiven Cholerikers und des Kollegen hin und her pendelt.

Situation 1: Optimierung von Fertigungsabläufen

Durch Gespräche mit den Kollegen und eigenen Beobachtungen fällt dem Sicherheitsbeauftragten auf, das gewisse Fertigungsabläufe sich aus Sicht der Sicherheit wesentlich verbessern lassen und die Gefahr von Verletzungen der Kollegen dadurch enorm sinken würde.
Was würden Sie nun von einem Sicherheitsbeauftragten erwarten? Bestimmt, dass er das Thema an der richtigen Stelle anbringt. Dies könnte die Fachkraft für Arbeitssicherheit sein, der Fertigungsleiter oder eine ähnliche Position, die die notwenige Fachkenntnis und Verantwortung für dieses Thema hat.
Idealerweise sollte er die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Fertigungsleiter an einen Tisch bringen und im Gespräch mit seinen Anliegen inklusive der Verbesserung vorbringen.

Welches Gesprächsverhalten würden Sie von Ihm dort erwarten? Mit Sicherheit ein entschlossenes und furchtloses Vorbringen des Anlasses. Keine Angst vor Kritik oder Floskeln der anwesenden Personen zu haben und standhaft seine Position vertreten. Auf keinen Fall sollte er je nach Gesprächsverlauf unausgeglichenen, jähzornig oder mit Wutanfällen reagieren.

Schauen wir nun auf die beiden anderen handelnden Personen: die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Fertigungsleiter und deren Wahrnehmung des SiB. Für die Fachkraft für Arbeitssicherheit stellt er eine Art Kollege in der Sicherheit dar. Er hilft ihm seinen Job besser zu machen, er reduziert durch seinen Vorschlag Unfälle und Verletzungen. Die Zusammenarbeit der beiden sollte freundlich, hilfsbereit, höflich, ehrlich und kompetent sein. Was betriebswirtschaftlich dem ganzen Unternehmen zu Gute kommt.
Der Fertigungsleiter kann in diesem Gespräch sehr positiv reagieren und den Vorschlag noch durch eigene Ideen vorantreiben oder er reagiert mit Ablehnung, weil seine bisherigen Fertigungsabläufe doch gut funktionieren und er keine Veränderung wünscht. „Das führt nur zu Unruhe und möglichweise zu Einbußen in den bisherigen Fertigungszeiten“, so die möglichen ersten Aussagen von ihm. Hier sollte der Sicherheitsbeauftragte je nach Gesprächsverlauf als Vermittler zwischen Kollegen (in der Fertigung, die er vor Unfällen bewahren möchte) und Vorgesetzten (der Fertigungsleiter, der noch weitere Unternehmensinteressen vertreten muss, nicht nur die der Sicherheit) vermitteln. Zusammengefasst würde von dem Sicherheitsbeauftragten erwartet, dass er die positiven Eigenschaften des Cholerikers (willensstark, furchtlos und entschlossen) im Gespräch vertritt, aber an der richtigen Stelle auch Betriebsgenosse bzw. Arbeitskamerad der Kollegen ist mit den in der Definition genannten Eigenschaften.


Situation 2: Ungeeignete Sicherheitsschuhe

„Ich habe auf den Baustellen immer wieder Probleme mit den Sicherheitsschuhen, die wir von der Firma gestellt bekommen. Am Abend habe ich total dicke Füße, die Dinger sind echt schwer und lassen sich tragen wie Skischuhe“, so der Kollege zum Sicherheitsbeauftragten im Gespräch zum Thema Akzeptanz der neuen Sicherheitsschuhe.
Hier heißt es aktiv zuhören und das Problem des Kollegen ernstnehmen. Hier hat der Sicherheitsbeauftragte als Ansprechpartner für die Kollegen ein offenes Ohr zu haben. Es ist der Sicherheitsbeauftragten mit den kollegialen Eigenschaften gefragt.
Nachdem er sich alles angehört hat und ggf. schriftlich notiert hat, wird er zum Ende des Gespräches so etwas sagen wie „ich kümmere mich darum“ oder“ ich schaue mal, was sich machen lässt“ – und das auch meinen. Sinnvoll wäre es, er würde noch weitere Kollegen ansprechen und nachfragen, wie sie mit den neuen Sicherheitsschuhen klarkommen. Dann wird er bestimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit ansprechen und je nach Situation das Anliegen der Kollegen entschlossen vorbringen. Als Sicherheitskollege wird er freundlich, höflich, ehrlich und kompetent das Problem schildern, ohne Dinge hinzuzufügen oder wegzulassen. Sein Interesse besteht in einer Verbesserung bzw. in einem ergonomischen Fußschutz für die Kollegen. Er erhielt das direkte Feedback von seinen Kollegen. Er steckte auch schon oft in solchen Schuhen und weiß, was es bedeutet, wenn der Schuh nicht taugt. Zusammenfassend: Er ist hier in der Rolle mehr Kollege, aber er darf sich auch nicht abwimmeln lassen (mögliche Replik: „Gekauft ist gekauft und nun ist es so!“). Er muss willensstark und entschlossen die berechtigte Kritik seiner Kollegen an den neuen Sicherheitsschuhen vertreten. Schließlich ist er in Fragen Sicherheit der erste Ansprechpartner für die Kollegen.


Situation 3: Risikoreiche Arbeitsanweisung

Da sagt der Vorgesetzte (Meister, Chef) zu mir, ich solle mir mal eben das Sicherheitsgeschirr anlegen und dort oben auf dem Dach nachgucken, ob es Beschädigungen gibt, berichtet der Kollege dem Sicherheitsbeauftragten am Telefon. Der Kollege war mutig genug, diese Anweisung zu hinterfragen und hielt es nicht für richtig, einfach Anweisungen zu folgen ohne Rückfrage beim SiB. Er weigerte sich, diese Anweisung auszuführen, weil er das Gefühl hatte, sein Leben im Falle eines Unglückes zu gefährden. Er suchte und brauchte kompetenten Rat und eine hilfsbereite Unterstützung bzw. Rückendeckung.

Wer sich mit dem Thema Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) auskennt, weiß, dass für eine solche Tätigkeit einige wichtige Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Neben der arbeitsmedizinischen Befähigung des Mitarbeiters (Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für „Arbeiten mit Absturzgefahr/Höhenarbeit", nach G41) und einer Unterweisung des Mitarbeiters in die Tätigkeit inkl. Gefährdungsbeurteilung muss ein Rettungssystem inklusive geschulter Helfer vorhanden sein.

In den berufsgenossenschaftlichen Schriften liest sich das dann so:
• Nur geprüfte und freigegebene PSAgA verwenden.
• Vor dem Einsatz sind die Inhalte der Benutzerinformationen der Hersteller den Beschäftigten im Rahmen von besonderen Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln.
• Die Rettungsmaßnahmen müssen durch geschulte Beschäftigte und geeignetes Gerät gewährleistet werden, wenn sie zum Erfolg führen sollen. Die Maßnahmen sind bei Planungsbeginn zu beachten.

Sie erkennen selbst, das „Mach mal eben!“ des Vorgesetzten ist also vollkommen ausgeschlossen. Hier könnte es zu kritischen Unfall- und Gesundheitsgefahren  für den Mitarbeiter kommen. In den gesetzlichen Aufgaben eines SiB ist es so zu lesen:
"Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.“

Natürlich hat der Sicherheitsbeauftrage auf die Beseitigung dieser Missstände hinzuwirken. Er hat den Unternehmer auf den Missstand sehr eindeutig und ohne Furcht vor negativen Folgen hinzuweisen. Er wird die im Betrieb vorhandene Fachkraft für Arbeitssicherheit miteinschalten und beide werden darauf dringen, das solche Arbeiten ohne die Beachtung der Sicherheit relevanten Punkte und Vorschriften zum Thema PSAgA nicht mehr auszuführt werden dürfen. Dies muss er sehr eindeutig vertreten und auf die Gefahren mit Nachdruck verweisen. Für den Kollegen am Telefon ist er Vertrauter, Ratgeber und Arbeitskamerad. Gegenüber dem Unternehmer bzw. seinen Vertretern hat er willensstark, furchtlos und entschlossen zu handeln.


Situation 4: Gefährdungsbeurteilung und vertretbarer Aufwand

„Hast du schon mitbekommen, was der neue Sicherheitsbeauftrage für einen Aufwand und Papier mit den bisherigen Gefährdungsbeurteilungen und den Checklisten erzeugt?“, so der eine Kollege auf der Baustelle zum anderen. „Ich glaube, der denkt, wir haben nichts anderes zu tun als nur seine Papiere auszufüllen und an ihn zurückzusenden. A m besten reisen wir demnächst einen Tag vorher an, um das ganze Zeug im Vorfeld zu erledigen. Mal gucken, was der Chef davon hält, wenn wir ihm das sagen.“

Hier betreten wir das Minenfeld zwischen wirtschaftlichen Aspekten und den Aufgaben des SiB. bzw. der Frage, was darf und muss Sicherheit kosten. Hier helfen einem SiB die ergänzenden internen Regeln der Unternehmen zum Arbeitsschutz.

Als Beispiel die Konzernleitlinien eines großen deutschen Konzernes: „Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz haben höchste Priorität. Sicherheit und Gesundheit sind neben der Qualität der Erzeugnisse und dem wirtschaftlichen Erfolg ein gleichrangiges Unternehmensziel.“

Was das Ganze nun heißt? Die Antwort vorweggenommen: Ein gutes Augenmaß auf beiden Seiten ist hier gefragt. Der SiB darf nicht zu viel von seinen Kollegen fordern und eine Papierschlacht anfangen. Auf der anderen Seite sind seine Aufgaben, wie eine Einbindung in die Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung bzw. hinweisen der Kollegen auf mögliche Arbeits- und Gesundheitsgefahren, klar beschrieben.

Bei der Gefährdungsbeurteilung sind die Spielräume jedoch eng begrenzt, sie sind gesetzliche Pflicht und ihre Ausführungen bzw. Inhalte klar definiert. Bei den individuellen Checklisten lässt sich da schon mehr machen. Das reine Ausfüllen von Papier schafft keine Sicherheit, diese Erkenntnis ist hinlänglich bekannt. Ohne einen gewissen Grad an Dokumentation geht es aber auch nicht. Welche Art und Weise er dafür wählt, ist ihm freigestellt, es sollte die richtige für den Betrieb und seine Kollegen in ihren jeweiligen Arbeitssituationen sein.

Eine zusätzliche Aufklärung der Kollegen bzw. ihrer Vorgesetzten in der geschilderten Situation, warum und welchen Zweck diese Art des Vorgehens hat, ist sehr sinnvoll. Die Gespräche sollten von Kompetenz, Freundlichkeit und ehrlichem Respekt getragen sein. Wird es etwas lauter im Gesprächsverlauf, dann furchtlos und entschlossen, aber nicht mit Wut oder Jähzorn die Sicherheitsthemen vertreten. In dieser Situation heißt es Vorbild sein, auf Arbeits- und Gesundheitsgefahren für Kollegen aufmerksam machen bzw. die Möglichkeiten aufzeigen, wie sie sich mit Hilfe von guten Gefährdungsbeurteilungen und den arbeitsbezogenen Checklisten minimieren lassen.

Klare Kommunikation und Transparenz der Ziele

Wie Sie erkennen, bewegt sich der Sicherheitsbeauftragte immer in einem Spannungsfeld, in dem es um die notwendige Willensstärke, furchtloses und entschlossenes Handeln geht, also die positiven Eigenschaften eines Cholerikers. Auf der anderen Seite muss er an der richtigen Stelle Kollege und Kumpel sein. Alle am Sicherheitsprozess beteiligten Personen laufen sich immer wieder über den Weg und müssen zum Wohle des Unternehmens und der Kollegen gut miteinander auskommen. Auch deshalb wird in der Rolle des SiB die Vermittlung zwischen Kollegen und Vorgesetzten ganz groß geschrieben. Besonnenes Agieren, respektvolle Ansprache und ein freundlicher Umgangston empfiehlt sich immer. Aufbrausendes Verhalten und persönliche Kränkung lässt ihn seine Ziele verlieren und das, was er bewirken möchte, aus dem Fokus geraten.

Die Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten sind vielseitig und er befindet sich oft in der schwierigen Position des Boten, der die schlechte Nachricht überbringen muss. Also entweder dem Kollegen die Verhaltensänderung vermitteln oder dem Vorgesetzten eine Veränderung im Betrieb vorschlagen, die entweder Aufwand oder Kosten verursacht. Schwierig, da immer das richtige Maß und den richtigen Ton im Umgang mit vielen verschiedenen Menschen zu treffen. Ich freue mich, wenn Sie als Leser Ihrem Sicherheitsbeauftragten etwas mehr Verständnis zeigen oder Sie als SiB etwas mehr davon ernten. Es gibt nicht nur schwarz und weiß bei unserer Tätigkeit - sehr oft ist dort viel grau zu sehen. Helfen Sie mit, etwas mehr Farbe reinzubringen und Freude im gegenseitigen Miteinander bei diesen so wichtigen Themen Arbeitsschutz und Sicherheit zu erfahren.

Die beschriebenen Arbeitssituationen wurden exemplarisch gewählt und sind in unterschiedlichen Unternehmen und Branchen so oder ähnlich vorgekommen.


Quellen:
• www.wikipedia.de
• www.vbg.de/apl/arbhilf/unterw/18_arb.htm
• www.arbeitssicherheit.de/de/html/library/document/5004714,6
• www.bghm.de
• BGHM Information: Sicherheitsbeauftragte 03/2013
• Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten in den Branchen Holz und Metall
• DGUV Information 211-011 bisher BGI 587: Arbeitsschutz will gelernt sein
• PSA gegen Absturz (279/11/2012)
• BGI 826- Schutz gegen Absturz
• BGR 196- Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
• DGUV Regel 100-001
• DGUV Vorschrift 1"Grundsätze der Prävention“

Der Autor
Carsten Magiera besitzt Qualifikationen und Aus- und Fortbildungen als Sicherheitsbeauftragter, Baustellenkoordinator für Sicherheit und Gesundheit (SiGeKo), er ist Master of Science techn. Betriebswirtschaft, Dipl.-Ing. Verfahrenstechnik sowie Projektmanager (GPM) und Qualitätsmanager (TÜV). Er war lange Jahre als freiberuflicher Unternehmensberater im Bereich Betriebsorganisation tätig. Aktuell ist er hauptberuflich als verantwortlicher Sicherheitsbeauftragter im Bereich Montage und Inbetriebnahme eines großen Unternehmens beschäftigt, wo er täglich Themen rund um den Arbeitsschutz bearbeitet. Seine freiberufliche Tätigkeit als Autor übt er in seiner Freizeit aus.

 

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