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Vorschrift Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGePlan

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Regeln zum Arbeitschutz auf Baustellen - Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan (RAB 31)

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 12. November 2003 (BArbBl. 3/2004 S. 59)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.175340

Stand: 12.11.2003

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.

Die RAB werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.

Diese RAB 31 beschreibt Anforderungen an Inhalt und Form eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV).

1 Vorbemerkungen

2 Anwendungsbereich

3 Anforderungen

3.1 Allgemeines

3.2 Inhaltliche Mindestanforderungen

3.3 Inhaltliche Empfehlungen

3.4 Form

Anlage A: Leitfaden zur Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen

Anlage B: Beispiele

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