Das Gefährdungspotential in Schächten, Gruben und Kanälen kann durch viele unterschiedliche Faktoren bestimmt sein. Unser Beitrag gibt Hinweise auf geeignete Schutzmaßnahmen, wenn in solche Anlagen eingestiegen werden muß, sowie Bau- und Planungshinweise, um einen Einstieg erst gar nicht erforderlich zu machen. Vorgeschlagen wird ein generelles Einstiegsverbot, das nur aufgehoben werden kann, wenn ein Erlaubnisschein des zuständigen Vorgesetzten vorliegt.
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