Alle für die sichere Bedienung und Benutzung von Anlagen, Maschinen und Betriebsmitteln notwendigen Schutz- und Sicherheitseinrichtungen werden mittels einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt. Treten durch besondere Betriebszustände im Zuge von regelmäßigen Inspektionen und Wartungsarbeiten oder im Zuge von Störungen und anschließender Instandsetzung Gefährdungen auf, die in der generellen Gefährdungsbeurteilung nicht berücksichtigt wurden, müssen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der mit diesen Arbeiten betrauten Beschäftigten durch eine gesonderte Festlegung der zusätzlich zu treffenden Schutzmaßnahmen gewährleistet werden.
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