Die Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung mit näheren Vorschriften über die Gestaltung der Ausweise, ihre Gültigkeit und das Verwaltungsverfahren war vor dem 1.7.2001 in § 4 Abs. 5 Satz 5 des Schwerbehindertengesetzes in der Fassung vom 26.8.1986 (BGBl. I S. 1421) geregelt.
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