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Studie der BGW und Uni Hamburg  
05.04.2018

Sexuelle Belästigungen im Pflegealltag

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/BGW
Belästigungen in jeder Form sofort zurückweisen (Foto: Heiner Witthake - Fotolia)
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kommt nicht nur zwischen Führungskräften und Beschäftigten und zwischen Kolleginnen und Kollegen vor. Pflegekräfte beispielsweise erleben sie auch im Kontakt mit betreuten Menschen und Angehörigen. Die BGW rät, sexuelle Belästigungen in jeder Situation entschlossen zurückzuweisen.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist für die Bereiche Pflege und Betreuung bislang kaum erforscht. Eine unveröffentlichte Vorstudie der BGW und der Universität Hamburg zum Thema gibt aber Hinweise darauf, dass wahrscheinlich viele Beschäftigte im Pflege- und Betreuungskontext entsprechende Erfahrungen machen. Das Spektrum reicht von nonverbalen Belästigungen wie dem Zeigen anzüglicher Bilder oder Gesten über entsprechende verbale Äußerungen bis hin zu körperlichen sexuellen Übergriffen.

Ferner deutet die Befragung von 345 Personen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen auf Zusammenhänge zwischen sexueller Belästigung und Gesundheitsproblemen wie Depressivität und psychosomatischen Beschwerden hin – auch bei nonverbalen und verbalen Vorfällen. „Man sollte also nicht nur gravierende körperliche Übergriffe, sondern alle Formen der Belästigung ernst nehmen“, erklärt Projektleiterin Dr. Mareike Adler von der BGW.

Klare Ansage in drei Schritten

Wenn es zu einer Belästigung kommt, empfiehlt die BGW eine deutliche Reaktion in drei Schritten:
  • Aussprechen, was gerade passiert ist.
  • Sagen, was das mit einem macht.
  • Fordern, was das Gegenüber zukünftig tun oder lassen soll.
Konkret kann das zum Beispiel lauten: „Sie haben gerade eine sexuelle Anspielung gemacht. – Das verletzt mich. – Unterlassen Sie das!“ Ein solches Antwortschema erfüllt gleich zwei Funktionen, wie Arbeits- und Organisationspsychologin Dr. Heike Schambortski von der BGW erläutert: „Es hilft, in entsprechenden Situationen schnell und resolut zu reagieren. Und es zeigt der belästigenden Person sofort auf, dass sie eine Grenze überschritten hat.“

Keine Diskussion

Keinesfalls sollte man sich auf Diskussionen einlassen, so der Rat der BGW. „Was eine Verletzung ist, bestimmt die verletzte Person, nicht die verletzende“, betont Dr. Schambortski. „Menschen nehmen unterschiedlich wahr, was eine sexuelle Belästigung ist und wie schwer sie die betroffene Person verletzt.“

Für den beruflichen Kontext gibt es aber klare Grenzen: „Alle Worte und Handlungen, die Männer und Frauen in ihrer Sexualität spiegeln, haben am Arbeitsplatz nichts zu suchen“, stellt die Expertin klar. Das gelte ebenso für Pflege- und Betreuungssituationen.

Unternehmen ebenfalls gefordert

Zum betrieblichen Arbeitsschutz gehört auch der Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung. Damit der gelingt, muss das Thema dort als Handlungsfeld erkannt und offen angegangen werden. Weitere Informationen zu betrieblichen Maßnahmen im Umgang mit sexueller Belästigung finden sich in einem Fachbeitrag unter www.bgw-online.de/goto/sexuelle-belaestigung.

Literaturempfehlung aus dem Erich Schmidt Verlag

Arbeitsbedingte psychische Belastung

Autor: Dr. Gerald Schneider

Programmbereich: Arbeitsschutz

Gesunde Arbeit, erfolgreiche Mitarbeiter

Psychische Belastungen bestimmen das Arbeitsleben in bislang kaum gekannter Form: Rasante betriebliche Veränderungen, Zeitdruck und Aufgabenvielfalt, aber oft auch ungeeignete Führungskonzepte prägen den Arbeitsalltag in vielen Bereichen heute meist stärker als rein körperliche Belastungen und Unfallgefährdungen.

Richtig handeln bei psychischen Belastungen

Wie sich die maßgeblichen Vorgaben der GDA-Empfehlungen in der betrieblichen Praxis umsetzen lassen, erfahren Sie in diesem prägnanten Einstiegsbuch. Im Fokus stehen:

  • Verbreitung und Ausmaß psychischer Belastungen
  • Gestaltungsgrundsätze für psychisch gesunde Arbeit
  • Belastungs- und Beanspruchungsformen
  • Modellvorstellungen zu psychischen Belastungen
  • Gefährdungsbeurteilung: Ziele, Instrumente, Durchführung
  • Maßnahmengestaltung und Vorschläge für die Wirkungsprüfung

Der leicht verständliche Leitfaden richtet sich insbesondere an Adressaten der GDA-Empfehlungen zur „Qualifizierung betrieblicher Akteure für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“: Arbeitgeber / Führungskräfte, Arbeitnehmervertreter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte.


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