Das Bundessozialgericht hat am 24. April 2002 eine für das Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherungsträger interessante und bedeutsame Entscheidung erlassen. Das Urteil mit Entscheidungsgründen liegt nun vor (Urteil des BSG v. 24.04.02, Az: B 7 A 1/01 R).
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