Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 25. Juli 2013, BGBl. I S. 2800
1 Die Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/13/EG des Rates vom 16. Februar 2009 zur Durchführung der Vereinbarung zwischen dem Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (ECSA) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) über das Seearbeitsübereinkommen 2006 und zur Änderung der Richtlinie 1999/63/EG (ABl. L 124 vom 20.5.2009, S. 30).
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verordnet auf Grund
- des § 136 Absatz 1 des Seearbeitsgesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und
- des § 136 Absatz 2 des Seearbeitsgesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868):
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