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Vorschrift Seearbeitsüberprüfungs-Verordnung

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Verordnung über die Überprüfung der Einhaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen auf Schiffen (Seearbeitsüberprüfungs-Verordnung - SeeArbÜV)

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 25. Juli 2013, BGBl. I S. 2800

Amtliche Anmerkung:

1 Die Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/13/EG des Rates vom 16. Februar 2009 zur Durchführung der Vereinbarung zwischen dem Verband der Reeder in der Europäischen Gemeinschaft (ECSA) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) über das Seearbeitsübereinkommen 2006 und zur Änderung der Richtlinie 1999/63/EG (ABl. L 124 vom 20.5.2009, S. 30).

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mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.610362

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verordnet auf Grund

- des § 136 Absatz 1 des Seearbeitsgesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und

- des § 136 Absatz 2 des Seearbeitsgesetzes vom 20. April 2013 (BGBl. I S. 868):

§ 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich

§ 2 Personal

§ 3 Verantwortlichkeit des Reeders

§ 4 Überwachung der anerkannten Organisationen

§ 5 Zwischen- und Erneuerungsüberprüfungen

§ 6 Überprüfungen für die Erteilung des vorläufigen Seearbeitszeugnisses

§ 7 Aufzeichnung der Überprüfungen, Aufbewahrungspflichten

§ 8 Muster

§ 9 Inkrafttreten

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