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Neue DGUV Information führt Schritt für Schritt durch Minderungsprozess  
14.08.2023

Schweißrauche reduzieren: Hinweise, Tipps und Praxis-Beispiele

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/BGHM
Der bei den meisten Schweißverfahren entstehende Rauch ist gesundheitsgefährdend. (Foto: BGHM)
Die gerade erschienene DGUV Information 209-096 „Schweißrauchminderungsprogramm“ zeigt, wie Arbeitsschutz-Verantwortliche und Beschäftigte Gefährdungen durch Schweißrauche minimieren können. Anhand praxisbezogener Beispiele und eines exemplarischen Schweißrauchminderungs-Plans wird Schritt für Schritt das systematische Vorgehen erklärt.

Schweißprozesse auf dem Prüfstand

Der bei den meisten Schweißverfahren entstehende Rauch gefährdet die Gesundheit. Um die Schweißrauchexposition von Beschäftigten zu reduzieren und zum Beispiel die Beurteilungsmaßstäbe für Nickeloxide, Mangan- oder Chrom(VI)-Verbindungen einzuhalten, reicht eine Absaugung allein unter Umständen nicht aus. „Die Lösung für dieses Problem ist, den gesamten Schweißprozess und seine Parameter zu betrachten. Auf diese Weise können Stellschrauben identifiziert werden, anhand derer die Emissionen des Schweißprozesses und die Exposition der schweißenden Person reduziert werden können“, sagt Rolf Woyzella, Fachreferent für Arbeitsplatzlüftung und Raumlüftung bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM).

Die neue DGUV Information 209-096 „Schweißrauchminderungsprogramm“ unterstützt die Betriebe darin, Schweißrauchexpositionen an Arbeitsplätzen systematisch zu reduzieren. Im Fokus steht das Metallschutzgasschweißen, auch MIG/MAG-Verfahren genannt. Die Systematik kann jedoch auch auf andere Schweißverfahren angewendet werden. „Auf Basis der neuen DGUV Information kann in einem Betrieb ein individueller Schweißrauchminderungsplan aufgestellt werden“, sagt Woyzella.

Schritt für Schritt zum Schweißrauchminderungsplan

Basis für die Aufstellung eines betriebsspezifischen Schweißrauchminderungsplans ist, die vorliegenden Randbedingungen zur Art der Tätigkeit, Größe der Bauteile und Lage der Schweißnähte genau zu erfassen. Es wird festgehalten, ob die Tätigkeiten zum Beispiel auf Tischen oder in engen Räumen stattfinden. Die eingesetzten Werkstoffe werden ebenso erfasst wie die angewendeten Verfahren mit ihren Betriebsparametern. Auch die schon vorhandenen Schutzmaßnahmen gegen Schweißrauche und die Ergebnisse der Wirksamkeitsprüfung dieser Maßnahmen werden beleuchtet.
In der Regel ist das Ergebnis dieser Betrachtungen, dass zusätzliche Schweißrauchminderungsmaßnahmen umgesetzt werden müssen, um den Schutz der Schweißerinnen und Schweißer sicherzustellen. Welche Maßnahmen das sein können, ist ebenfalls in der DGUV Information 209-096 beschrieben. Woyzella nennt Beispiele: „Das Schweißen kann durch ein anderes Fügeverfahren wie beispielsweise Schrauben, Nieten oder Kleben oder zumindest durch ein emissionsärmeres Verfahren ersetzt werden. Schweißparameter anzupassen, also Impulsschweißverfahren oder andere Schutzgas- oder Schweißdrahtzusammensetzungen einzusetzen, kann ebenfalls zum Erfolg führen.“ Und noch ein Tipp vom Experten: „Besonders Absaugungen, die in den Schweißbrenner integriert sind, haben sich in den vergangenen Jahren deutlich weiterentwickelt.“ Persönliche Schutzausrüstung, wie etwa gebläseunterstützte Schweißerschutzhelme, darf erst eingesetzt werden, wenn eine Substitution der Gefahrenquelle nicht möglich ist und technische als auch organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen. Dieses sogenannte STOP-Prinzip – wonach zunächst eine Substitution geprüft werden muss, bevor technische, organisatorische und zuletzt persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden – ist ebenfalls Thema in der neuen Schrift, die als PDF zum Herunterladen zur Verfügung steht.

Zur Information

Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben – Prävention, Rehabilitation und Entschädigung – ist die BGHM zentralen Werten verpflichtet: der Sicherheit und Gesundheit ihrer Versicherten sowie der Existenzsicherung ihrer Mitgliedsunternehmen durch Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In diesem Sinne übernimmt die BGHM als eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung bundesweit den Schutz von rund 5,4 Millionen Versicherten in den mehr als 250.000 Betrieben der Branchen Holz und Metall.

Link zur DGUV Information 209-096 „Schweißrauchminderungsprogramm“

Quelle: BGHM

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