Die berufsgenossenschaftliche Regel „Schweißrauche“ (BGR 220) wendet sich an die schweißtechnische Branche und gibt Hilfestellung bei der Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften. Sie zeigt Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Sie richtet sich in erster Linie an Unternehmer.
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