Sie können anhand der Checkliste die Einhaltung der Mindestanforderungen an Schutzmaßnahmen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen gem. TRBA 500 überprüfen. Die Schutzmaßnahmen sind entsprechend der jeweiligen betrieblichen Situation auszuwählen und arbeitsplatz- und stoffbezogen anzupassen.
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