Zu Abs. 1–6
In den Absätzen 1 bis 6 sind die allgemeinen Teile der Anhänge 1 und 2 aus der Betriebssicherheitsverordnung aus 2002 in zusammengefasster Form in den sogenannten verfügenden Teil der Verordnung übernommen.
Seiten 40 - 41
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