Bei Arbeiten mit biologischen Gefahrstoffen muss auf Grund der Risikoanalyse geeignete PSA, insbesondere geeignete Schutzkleidung, verwendet werden (§ 11 Biostoffverordnung). Leistungsanforderungen und Prüfverfahren für Schutzkleidung gegen Infektionserreger sind in der seit 2003 gültigen europäischen Norm EN 14126 definiert. Sie kann dem Anwender aber allenfalls als Grundorientierung bei der Beurteilung und Auswahl solcher Schutzkleidung dienen, wie dieser Beitrag an den Prüfkriterien der Norm im Einzelnen aufzeigt. Eine Risikoanalyse muss stets das gesamte Gefährdungspotenzial einer gegebenen Expositionslage einbeziehen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2007.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-06-05 |
Seiten 270 - 274
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.