Substitution, technische oder organisatorische Maßnahmen haben Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung. Das ist die reine Lehre, so ist es im staatlichen Recht festgehalten. Wir wissen aber auch, dass bei unzähligen Arbeitsplätzen der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung unbedingt notwendig ist, dass bei tausenden von Tätigkeiten Schutzhandschuhe unverzichtbar sind. Auf der anderen Seite gibt es eine Vielfalt von Arbeitsplätzen, bei denen das Tragen von Schutzhandschuhen nicht notwendig ist und der Einsatz von Hautschutzmitteln erfahrungsgemäß die adäquate Schutzmaßnahme darstellt. Bei dem Schutz der Haut der Hände ist noch eine dritte Gruppe von Arbeitsplätzen zu beachten, an denen man Schutzhandschuhe auf Grund der Gefährdungsbeurteilung auswählen würde, aber Hautschutzmittel nimmt, weil der Einsatz von Schutzhandschuhen dort nicht gestattet ist. Anlass für diese strikte Haltung ist die Erfahrung, dass es an bestimmten Maschinen immer wieder schwere und schwerste Verletzungen gegeben hat, bei denen Schutzhandschuhe erfasst wurden und nachfolgend Finger oder die Hand gequetscht, verletzt oder gar abgerissen wurden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2009.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-05-13 |
Seiten 240 - 243
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