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03.06.2013
Schutz vor arbeitsbedingten psychischen Belastungen
BPUVZ Heft 6/2013
Die Länder wollen Beschäftigte besser vor Gefährdungen durch psychische
Belastung bei der Arbeit schützen. Mit einer am 3. Mai beschlossenen
Verordnung möchten sie die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes für
psychische Belastungen konkretisieren, da Betrieben und
Aufsichtsbehörden in diesem Zusammenhang bisher ein verbindlicher
Bezugsrahmen fehle. Die bestehenden rechtlichen Vorgaben seien zu
abstrakt.
Zur Begründung seiner Initiative führt der Bundesrat aus, dass nach den Auswertungen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit arbeitsbedingter Stress zu den wesentlichen gesundheitsgefährdenden Ursachen in der Arbeitswelt gehört. Im Jahr 2011 seien 53 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage allein auf das Konto psychischer Störungen gegangen, was einen Anstieg um mehr als 80 Prozent in den letzten fünf Jahren bedeute.
Die Vorlage wird nun der Bundesregierung zugeleitet, damit diese die Rechtsverordnung erlässt.
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