Der Schutz der Heimarbeiter und der ihnen Gleichgestellten ist spezialgesetzlich im Heimarbeitsgesetz ± HAG ± (Kennziffer 15 710) geregelt. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt wegen der besonderen SchutzbeduÈrftigkeit der Betroffenen und der anders gelagerten Verantwortlichkeiten nicht.
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