Tabakrauch gilt als der mit Abstand bedeutendste und gefährlichste Innenraum-Schadstoff mit nachweislich gesundheitsschädigender Wirkung. Dieser Fakt veranlasste das Landesamt für Arbeitsschutz (LAS) des Landes Brandenburg im Jahr 2005 ein Projekt zum Nichtraucherschutz durchzuführen. Mit dem Projekt wurde das Ziel verfolgt, die zum Nichtraucherschutz neu geregelten Forderungen nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung konsequent umzusetzen und nachhaltige Kontrollmechanismen zu entwickeln. Im Jahre 2002 wurden die Arbeitgeber erstmalig direkt verpflichtet, wirksame Maßnahmen gegen die Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen in Arbeitsstätten zu treffen. Branchenübergreifende Besichtigungen durch die Aufsichtskräfte des LAS sollten Aufschluss über den Stand der Umsetzung des Nichtraucherschutzes in Brandenburger Betrieben geben und im Ergebnis die Grundlage für eine qualifizierte und nach Schwerpunkten ausgerichtete Beratung auf diesem Gebiet sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2006.10.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-10-01 |
Seiten 464 - 467
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