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Arbeitszeit  
02.05.2018

Schichtarbeit als Teil der ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung

Thomas Langhoff und Rolf Satzer
Fragebogenbaustein zur Schichtarbeit (Ausschnitt) (Grafik: Autoren)
Obwohl Arbeitszeit explizit als Gefährdungsfaktor im Arbeitsschutzgesetz genannt ist, ist Schichtarbeit bislang weder von vielen betrieblichen Akteuren noch von den Arbeitsschutzinstitutionen als gravierender Gefährdungsfaktor im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung betrachtet worden.

Im  Rahmen  des  Projekts  „Zukunftstaugliche  Gestaltung der Schichtarbeit in der Produktion (GeSCHICHT),  gefördert von der Hans-Böckler-Stiftung  (2015–2017),  zeigen  Ergebnisse  einer Breitenerhebung massiv geäußerte  Belastungen (mit resultierenden Beschwerden) durch die Wechselschicht  mit  Nachtarbeit.  Daraus  ergab sich aus Sicht der Autoren die Notwendigkeit, Schichtarbeit gezielter und präziser im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nach ArbSchG zu behandeln.

Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Gefahren zuerst an ihrer Quelle zu bekämpfen. Das bedeutet, dass nicht der Mensch sich an schlechte Arbeitsbedingungen anpassen muss, sondern dass die Arbeitsbedingungen an den Menschen mit seinen biologischen und psychischen Voraussetzungen angepasst werden müssen. Ein schlecht gestalteter Schichtplan ist eine Gefahrenquelle, die zu beseitigen ist.
Aus den arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen ergeben sich weitere grundlegende Schutzziele für die Gestaltung von Schichtarbeit mit Nachtarbeit. Dabei ist dem Prinzip der kontinuierlichen Verbesserung zu folgen:
  • Gefährdungen sind zu vermeiden oder zu minimieren – Kurzfristige, mittelfristige Gesundheitsbeeinträchtigungen und langfristige Gesundheitsschäden sind zu vermeiden
  • Aufkommende Schlafdefizite sind zu verringern bzw. gänzlich zu vermeiden
  • Fehlleistungen und Unfällen ist vorzubeugen. Hier sind auch Wegezeiten vor der Frühschicht und nach der Nachtschicht einzubeziehen
  • Voraussetzungen für soziale Kontakte sind zu ermöglichen bzw. zu verbessern
  • Die Planbarkeit der Arbeitszeit und der Freizeit ist zu verbessern
  • Die Vereinbarkeit von Familie und beruflicher Tätigkeit ist zu verbessern

Tab.: Indikatoren für besondere Gesundheitsgefährdungen durch Schichtarbeit/Nachtarbeit (Ausschnitt)
  1. Wurden bei der Schichtplangestaltung die arbeitswissenschaftlichen Gestaltungsregeln beachtet bzw. sind diese im Betrieb bekannt?
  2. Aus welchem Grund muss im Betrieb zwingend nachts gearbeitet werden bzw. gibt es hierzu eine Alternative, die die generelle, zusätzliche Gefährdung durch Nachtarbeit vermeiden könnte?
  3. Aus welchem Grund wird im Betrieb sonntags gearbeitet? Warum wurde eine Genehmigung erteilt und warum gibt es zur Sonntagsarbeit keine Alternative?
  4. Werden die Schichtarbeitenden über die Gesundheitsgefährdungen durch Schicht- bzw. Nachtarbeit im Rahmen der Unterweisung nach
    § 12 ArbSchG ausreichend informiert?
  5. Werden die Schichtarbeitenden (ggf.) im Rahmen dieser Unterweisungen auf die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen hingewiesen?
[...]
20. Wird bei der Planung und Umsetzung betrieblicher Weiterbildungs- bzw. Qualifizierungsangebote auf die besondere Situation der Schichtarbeitenden Rücksicht genommen?

Es wurden in mehreren Betrieben Erfahrungen mit einer Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen mit besonderer Berücksichtigung von Gefährdungsfaktoren aus der Arbeitszeitgestaltung bzw. der Gestaltung der Schichtarbeit gesammelt und systematisch analysiert.

Dazu wird ein daraus abgeleitetes und erarbeitetes Konzept zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung vorgelegt, dass sich insbesondere auf das START-Verfahren (Satzer & Geray 2012) zur Gefährdungsbeurteilung bezieht. In Kürze wird dieses „Modul Schichtarbeit“ als Teil der Weiterentwicklung des Start-Verfahrens zur Gefährdungsbeurteilung neu aufgelegt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Es ist aber auch im Zusammenhang mit anderen orientierenden Verfahren einsetzbar.

Das Konzept folgt dem fachlich und rechtlich abgesicherten Grundverständnis zur Gefährdungsbeurteilung bei psychischen Belastungen wie es in den Leitlinien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) beschrieben ist.

Bei der Ermittlung der Gefährdungen findet zunächst eine Bestandsaufnahme statt, die Beobachtungen und Erfahrungen der Führungskräfte und Betriebsräte sowie bereits vorhandene betrieblichen Daten zu möglicherweise vorliegenden psychischen Gefährdungen sammelt und zusammenfasst (das können beispielsweise Daten aus Gesundheitsberichten der Krankenkassen, Resultate aus dem BEM oder Daten zu Ausfallzeiten, Unfallgeschehen, Ergebnisse weiterer Mitarbeiterbefragungen etc. sein). Wird in dem jeweiligen Unternehmen in Wechselschicht mit Nachtarbeit gearbeitet, so sind hier die vorhandenen Schichtmodelle zu betrachten. Im Forschungsvorhaben GeSCHICHT wurde hierzu eine Liste mit 20 Indikatoren erarbeitet und erprobt, die auf mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Schichtarbeit/Nachtarbeit hinweist (s. Tabelle).

Ergeben sich eindeutige Hinweise auf Gesundheitsgefährdungen durch die Schichtarbeit, so sind diese als anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung im Rahmen einer schriftlichen Befragung mittels Fragebogen zu erfassen. Im Folgenden ist ein Fragebogenbaustein zur Schichtarbeit, wie er in einem der Modellbetriebe eingesetzt wurde, abgebildet, siehe Grafik.

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen mit besonderer Berücksichtigung der Schichtarbeit kann in zweierlei Funktion eingesetzt werden. Beide Funktionen wurden im Forschungsvorhaben GeSCHICHT erprobt.

Zum einen kann eine Gefährdungsbeurteilung zur Überprüfung bereits durchgeführter Umsetzungsmaßnahmen im Bereich verbesserter Schichtpläne eingesetzt werden, und damit gleichzeitig die Anforderungen des ArbSchG mit berücksichtigen (Wirksamkeitskontrolle). So konnte in einem der Modellbetriebe nach Einführung eines Schichtmodells mit 4 Schichtgruppen deren geringere Belastung gezeigt werden.

Zum anderen kann die Gefährdungsbeurteilung auch am Anfang des Einführungsprozesses neuer Schichtpläne stehen, was vielfach der betriebliche Normalfall sein wird. In einem anderen Modellbetrieb von GeSCHICHT zeigen die Befragungsergebnisse der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen, die ebenfalls mit dem START-Verfahren durchgeführt wurde, eindeutig Belastungen im Zusammenhang mit der Schichtarbeit. Dies geht häufig einher mit der fehlenden Umsetzung gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse zur Gestaltung von Schichtarbeit und mit Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz (z.B. unkontrollierter Umgang mit Mehrarbeit). Die Vorgehensweise gibt den Arbeitsschutzakteuren im Betrieb die Handhabe, ein der Gesundheit zuträglicheres Schichtmodell zu fordern und umzusetzen.

Literatur
Langhoff, Thomas & Satzer, Rolf (2017). Gestaltung von Schichtarbeit in der Produktion, Working Paper Forschungsförderung Nr. 43, Juli 2017, hrsg. von der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf.

Satzer & Geray (2012). Stress – Psyche – Gesundheit, Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, 5. Auflage (e-book) Frankfurt am Main 2012; komplette Neubearbeitung erscheint 2018.

Becker/Brinkmann/Engel/Satzer (2014). Handbuch Gesundheit & Beteiligung, Neue Instrumente für den Gesundheitsschutz in Betrieben & Behörden, VSA-Verlag Hamburg.

Faber & Satzer (2014). Arbeitsschutz und Mitbestimmung Bund Verlag, Frankfurt.

Die Autoren

Thomas Langhoff ist Professor für Arbeitswissenschaft an der Hochschule Niederrhein.

Rolf Satzer ist Diplom-Psychologe und tätig in der Forschung, Beratung und Umsetzung im Bereich Gesundheitsschutz, Arbeitsgestaltung, Arbeitszeit.

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