Sachgebiet: Immissionsschutz
Gesetzgeber: Saarland
Vom 15. Oktober 2008, Amtsbl. I S. 1761
Auf Grund des § 5 Abs. 3 des Landesorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1997 (Amtsbl. S. 410), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 9 des Gesetzes vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393) und Artikel 6 Abs. 1 des Gesetzes vom 21. November 2007 (Amtsbl. 2008 S. 278), sowie des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. August 2007 (BGBl. I S. 1786), verordnet die Landesregierung
1. zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters und zur Änderung der Richtlinien 91/689/ EWG und 96/61/EG des Rates (ABl. L 33 vom 4. Februar 2006, S. 1) sowie
2. zur Ausführung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 (BGBl. I S. 1002):
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