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ARBEITSSCHUTZuptodate!
Unter „Heben und Tragen von Lasten“ werden manuelle Arbeitsvorgänge verstanden, bei denen der Mensch Gegenstände von Hand anheben, absetzen, halten, umsetzen oder tragen muss. Trotz zunehmender Technisierung sind manuelle Hebe- und Tragevorgänge in vielen Berufen unverzichtbar. Beispiele hierfür sind die Altenpflege, der Gerüstbau sowie die Forstwirtschaft, um nur einige signifikante Bereiche zu nennen. Die Fähigkeit der Beschäftigten zur Handhabung von Lasten ist insbesondere abhängig von
Männer sollten nur in Ausnahmefällen Lasten von mehr als 25 Kilogramm tragen. Bei Frauen liegt dieser Grenzwert bei etwa 15 kg. Für Jugendliche, leistungsgeminderte Personen (z. B. Zustand nach Unfall oder schwerer Erkrankung) oder werdende Mütter sind die maximal zulässigen Lastgewichte deutlich geringer. Die Belastung durch manuelles Heben und Tragen am Arbeitsplatz ist aber nicht nur vom jeweiligen Lastgewicht, sondern von einer Vielzahl weiterer Faktoren wie
abhängig. Die berufliche Belastungssituation führt je nach Konstitution und Gesundheit zu einer individuellen Beanspruchung des betreffenden Mitarbeiters. Die gleiche oder nahezu identische Belastung kann zu unterschiedlichen Beanspruchungen des Individuums führen.
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die Handhabung von Lasten durch technische oder organisatorische Maßnahmen zu vermeiden. Sofern dies nicht möglich ist, hat er die Arbeit so zu gestalten, dass die Gesundheit der Beschäftigten so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6) und die Lastenhandhabungsverordnung (§ 2) fordern außerdem die Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Für die Gefährdungsbeurteilung von Muskel-Skelett-Erkrankungen werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und dem Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) die Leitmerkmalmethode empfohlen. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind auch die Auswirkungen des demografischen Wandels in Deutschland zu berücksichtigen: Der prozentuale Zuwachs älterer Menschen bezogen auf die Erwerbsbevölkerung in unserem Land ist hinreichend bekannt. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes beträgt die Zunahme älterer Menschen bis zum Jahr 2030 etwa 1,6 Millionen. [Vergleichsjahr 2010.] Dies gilt insbesondere auch für Beschäftigte, die durch erschwerte Arbeitsbedingungen wie z. B.
belastet werden. Eine Befragung von mehr als 17.000 Beschäftigten aus dem Jahre 2012 zeigte, dass sich mindestens jeder zweite Mitarbeiter in Deutschland durch schweres Heben und Tragen am Arbeitsplatz in seiner Gesundheit beeinträchtigt fühlt. Bei der Altersgruppe „55 Jahre oder älter“ gaben sogar 61 Prozent der befragten Personen an, durch das Heben und Tragen von Lasten beansprucht zu sein. Regelmäßige Überbelastung kann zu Schmerzen im Bereich der Wirbelsäule führen, die teilweise bis in die Beine ausstrahlen. Auch Bewegungseinschränkungen, Nervenfunktionsstörungen sowie schwere Schäden an den Bandscheiben und einzelnen Wirbelkörpern sind möglich. Nach der Berufskrankenverordnung (BKV) können arbeitsbedingte Schädigungen der Wirbelsäule – bei Erfüllung der rechtlich erforderlichen Kriterien – als Berufserkrankung anerkannt und entschädigt werden. Hierzu gehört u. a. die Erkrankung der Lendenwirbelsäure durch langjähriges Heben und Tragen schwerer Lasten mit mehr als 5.000 Verdachtsfällen im Jahr 2015. Häufigere Verdachtsanzeigen gibt es nur in Bezug auf die Erkrankungen „Lärmschwerhörigkeit“ und „Berufsdermatosen“.
Die Anwendung der Leitmerkmalmethode erfolgt unter der Berücksichtigung folgender Einflussgrößen:
a) Zeitfaktor
Die Leitmerkmalmethode beginnt mit der Ermittlung des Zeitfaktors. Der Zeitfaktor erfolgt getrennt voneinander für drei verschiedene Handhabungsformen, nämlich
von Lasten. Beim Heben und Umsetzen von Lasten ist die Anzahl der Ereignisse je Arbeitsschicht zu ermitteln. Haltevorgänge werden durch die Gesamtdauer je Arbeitsschicht beurteilt, wobei Teiltätigkeiten (z. B. das regelmäßiges Wiederholen kurzer Hebevorgänge) wie folgt berücksichtigt werden: Gesamtdauer = Anzahl der Haltevorgänge x Dauer für einen einzelnen Haltevorgang. Tragevorgänge werden berücksichtigt, indem der zurückgelegte Trageweg (in Kilometer) je Arbeitsschicht ermittelt wird. Dabei ist eine durchschnittliche Schrittgeschwindigkeit von 4 km/h anzunehmen. Die Zeitbewertung ermöglicht einen Punktwert von 1 bis 10.
b) Lastfaktor
Als nächstes erfolgt die Ermittlung des Lastfaktors. Der Lastfaktor wird unter Berücksichtigung des jeweiligen Geschlechts ermittelt. Lasten ab 40 kg führen bei männlichen Personen zu einem Punktwert von 25 (Höchstwert). Bei weiblichen Personen reichen bereits Lasten von 25 kg aus, um diesen Wert zu erreichen. Zur Ermittlung des Lastfaktors ist das tatsächlich „wirksame“ Lastgewicht zu berücksichtigen. Dies entspricht nicht zwangsläufig der Lastmasse. Beim Kippen eines Gegenstandes wirken z. B. nur etwa 50 Prozent des Lastgewichtes auf den menschlichen Körper ein. Bei Verwendung einer Schub- oder Stechkarre beträgt das wirksame Lastgewicht nur etwa 10 Prozent des Lastgewichtes.
c) Haltungsfaktor
Nun folgt die Ermittlung des Haltungsfaktors. Dieser berücksichtigt die gesundheitliche Belastung aufgrund der eingenommen Körperhaltung bzw. der Lastführung. Eine eng am Körper geführte Last, ein aufrechter Oberkörper und die Vermeidung von Drehbewegungen der Wirbelsäule sind optimale Voraussetzungen für den manuellen Lastentransport. Diese Bedingungen führen zu einem Punktwert von 1. Anderseits führen ungünstige Arbeitsbedingungen zu einem Punktwert von 8 (Höchstwert). Dieser Wert wird erreicht, wenn Lasten nicht körpernah bei gleichzeitig starken Beuge- und Drehbewegungen des Oberkörpers gehoben oder gehalten werden.
d) Ausführungsfaktor
Abschließend berücksichtigt die Leitmerkmalmethode noch die Ausführungsbedingungen. Der Ausführungsfaktor liegt zwischen 0 (gute ergonomische Bedingungen, ausreichend Platz) und 2 (stark eingeschränkte Bewegungsfreiheit, Patiententransfer im Pflegebereich).
Nach erfolgter Ermittlung der Faktoren a) bis d) kann nun der abschließende Punktwert berechnet werden. Diesen erhält man, indem die Summe aus Last-, Haltungs- und Ausführungsfaktor mit dem Zeitfaktor multipliziert wird. In der Praxis werden Punktwerte zwischen 2 und etwa 80 erreicht, auch wenn theoretisch größere Werte möglich wären.
Mit größeren Punktwerten ist eine zunehmende Belastung des Muskel-Skelett-Systems verbunden. Die Punktwerte sind in vier Risikobereiche eingeteilt, wobei die Grenzen fließend sind (vgl. Abb. 4). Eine enge Abgrenzung ist nicht möglich, weil die zu bewertenden Arbeitsbedingungen und die individuelle Leistungsbereitschaft zu unterschiedlich sind. Als Orientierungshilfe gelten folgende Bewertungen:
Aufgrund der Ergebnisse der Leitmerkmalmethode können sofort geeignete Präventionsmaßahmen umgesetzt werden. Grundsätzlich sind die Ursachen für hohe Faktoren zu beseitigen. Dies bedeutet für hohe Zeitfaktoren organisatorische Maßnahmen, für hohe Lastfaktoren die Reduzierung der Lastgewichte oder der Einsatz von Tragehilfen und bei hohen Haltungs- und Ausführungsbedingungen die Verbesserung der Arbeitsplatzgestaltung. Auch die Kombination mehrerer Maßnahmen kann sinnvoll sein.
Die Menschen in Deutschland werden durchschnittlich immer älter. Dies trifft auch auf die Erwerbsbevölkerung zu. Trotz zunehmender Technisierung ist die manuelle Lastenhandhabung in vielen Arbeitsbereichen bis heute unverzichtbar. Vor dem Hintergrund des allgemeinen Fachkräftemangels erscheint es außerdem notwendig, die bestehenden Beschäftigten ausreichend lange am Arbeitsleben zu beteiligen. Dafür sind jedoch Gesundheit und Leistungsbereitschaft erforderlich. Ergonomisch optimierte Arbeitsplätze beugen Wirbelsäulenschäden und somit Fehlzeiten und Frühverrentung vor. Zur Beurteilung des Risikos von Muskel-Skelett-Erkrankungen durch Hebe- und Tragevorgänge eignet sich besonders die Leitmerkmalmethode. Sie erlaubt die Bewertung der ergonomischen Verhältnisse vor Ort, ohne dass hierzu besonderes Expertenwissen erforderlich ist.
Beispiel „Gerüstbauer“ – nur exemplarisch:
Ein Gerüstbauer arbeitet regelmäßig auf Baustellen im Freien. Sein Arbeitsplatz wechselt ständig. Für das Auf- und Abrüsten der Gerüste müssen arbeitstäglich schwere Bauteile vom Lkw verladen werden. Das Tragen der Gerüstteile vom Lkw zum Aufstellort (und zurück) erfolgt allein. Je nach Zugänglichkeit der Baustelle müssen teilweise große Tragewege zurückgelegt werden. Aufgrund der Arbeits- und Ablauforganisation ergibt sich für das Tragen der Gerüstteile der Zeitfaktor 4 (Zahlenwert). Die weiteren Faktoren ergeben sich wie folgt:
| Der Mitarbeiter trägt regelmäßig Gerüstteile bis max. 40 kg. | Lastfaktor 7 | |||||
| Die Arbeiten erfordern ein Beugen oder tiefes Vorneigen des Oberkörpers. | + | Haltungsfaktor 4 | ||||
| Die Bewegung ist durch einen unebenen, weichen Boden oft eingeschränkt (Baustelle). |
+ | Ausführungsfaktor 1 | ||||
| = | 12 (Summe) | x | Zeitfaktor 4 | = | 48 |
Das Ergebnis mit dem Zahlenwert 48 bedeutet, dass der Gerüstbauer einer hohen körperlichen Belastung ausgesetzt ist. Auf Dauer ist eine Überbeanspruchung wahrscheinlich. Folgende Präventionsmaßnahmen können helfen, die Belastungssituation zu verbessern:
Literatur
| Der Autor |
| Markus Tischendorf ist Technischer Aufsichtsbeamter der BG ETEM und Leiter des Facharbeitskreises Transport. |
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