Um den Betroffenen einen Überblick über die Geltung und Fortgeltung von Bauartzulassungen zu beschaffen, sind die Behörden verpflichtet, bestimmte Tatsachen im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die Bekanntmachung braucht nur die notwendigsten Daten wiederzugeben, z. B. Gegenstand der Bauartzulassung (z. B. Röntgenstrahler), Type des Röntgenstrahlers und der Röntgenröhre, die Höchstbetriebswerte, den Verwendungszweck und das Bauartzeichen.
Lieferung: 04/2003
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