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Vorschrift Richtlinie zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis

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  • Vom 25. Juni 1991, ABl. EG L 206 S. 19

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RICHTLINIE 91/383/EWG DES RATES vom 25. Juni 1991 zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis (91/383/EWG)

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 25. Juni 1991, ABl. EG L 206 S. 19, geändert am 20. Juni 2007, ABl. EU L 165 S. 21

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mit Smartlink: https://www.arbeitsschutzdigital.de/v.512561

Präambel

ABSCHNITT I
ANWENDUNGSBEREICH UND ZWECK

Artikel 1
Anwendungsbereich

Artikel 2
Zweck

ABSCHNITT II
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 3
Unterrichtung der Arbeitnehmer

Artikel 4
Unterweisung der Arbeitnehmer

Artikel 5
Einsatz und ärztliche Überwachung der Arbeitnehmer

Artikel 6
Mit Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Gefahren- verhütung beauftragte Dienste

ABSCHNITT III
BESONDERE BESTIMMUNGEN

Artikel 7
Leiharbeitsverhältnisse: Unterrichtung

Artikel 8
Leiharbeitsverhältnisse: Verantwortung

ABSCHNITT IV
VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN

Artikel 9
Günstigere Bestimmungen

Artikel 10
Schlußbestimmungen

Artikel 10a
Durchführungsbericht

Artikel 11

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