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Vorschrift Richtlinie für Beihilfen für Unternehmen in Sektoren bzw. Teilsektoren, bei  denen angenommen  wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt  werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung  von CO<sub>2</sub>-Emissionen besteht

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  • Vom 23. Juli 2013, BAnz AT 06.08.2013 B2

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Richtlinie für Beihilfen für Unternehmen in Sektoren bzw. Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 23. Juli 2013, BAnz AT 06.08.2013 B2, geändert am 21. August 2017, BAnz AT 28.08.2017 B1

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Auf Grund von beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Kommission wird die Richtlinie für Belhilfen für Unternehmen in Sektoren bzw. Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht (Beihilfen für indirekte CO2-Kosten) vom 30. Januar 2013 (BAnz AT 07.02.2013 B1) in den Nummern 5.2, 5.2.1 Buchstabe b, 5.2.4 und 5.2.6 geändert.

1 Einleitung

2 Fördergegenstand

3 Antragsberechtigung

4 Verfahrensvorschriften

5 Förderungsdetails

6 Bewilligungsbehörde

7 Schlussbestimmungen

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