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ARBEITSSCHUTZuptodate!
Die am 3. Oktober 2002 in Kraft getretene Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - wird grundsätzlich geändert. Nach über 10jähriger Erfahrung mit der BetrSichV wird jetzt eine "Rechts- und Strukturreform" der Verordnung vorgenommen.
Ein
Schwerpunkt der Reform liegt in der Verbesserung des Arbeitsschutzes beim Einsatz
von Arbeitsmitteln und in der Überarbeitung der Prüfvorschriften für
überwachungsbedürftige Anlagen. Deutlich stellt die neue Vorschrift
zukünftig u.a. heraus, dass auch der Bestand von Arbeitsmitteln der
regelmäßigen Gefährdungsbeurteilung und damit ggf. einer Nachrüstung
unterliegt.
Die Reform soll auch mehr Klarheit bringen: So werden die teilweise gegebenen Doppelregelungen zum
Explosionsschutz - Gefahrstoffverordnung sowie BetrSichV - im Rahmen der
Novelle der BetrSichV gestrichen.
In Kraft treten soll die neue Betriebssicherheitsverordnung am 1. Juni 2015.
Hatto Mattes (Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie) und Ralph Fähnrich (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) haben die Betriebssicherheitsverordnung im Werk "Anlagen- und Betriebssicherheit" für Praktiker umfassend kommentiert.
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