Da die Rechtssicherheit eines Unternehmens die grundlegende Voraussetzung für ein langfristig erfolgreiches Gefahrstoffmanagement ist, sind Kenntnis und Beachtung des chemikalienrechtlichen Vorschriften- und Regelwerks für ein sicheres Inverkehrbringen von Chemikalien und ihre betriebliche Verwendung unerlässlich. Gefahrstoffe unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland bereits seit vielen Jahren spezifischen gesetzlichen Vorschriften. Aber auch die Europäische Gemeinschaft hat eine Reihe von Regelungen zum Inverkehrbringen und zum Umgang mit Chemikalien erlassen, die die nationalen Gesetze und Verordnungen ergänzen.
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