Die Verpflichtung, Flucht- und Rettungspläne vorzuhalten und die Flucht aus Gebäuden in Notsituationen wie Bränden in regelmäßigen Zeitabständen zu üben – was die Erstellung von Räumungs- und Evakuierungskonzepten bedeutet –, ergibt sich für Unternehmen aus verschiedenen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Arbeitsstättenverordnung. Dort wird ein regelmäßiges Üben gefordert, doch es wird nicht angegeben, was man unter „regelmäßig“ zu verstehen hat. Während auf Kreuzfahrtschiffen grundlegend bei jeder Fahrt geübt wird, üben Schulen die geordnete Flucht aus dem Schulgebäude meist einmal im Jahr und Unternehmen vielleicht alle paar Jahre.
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