Recht und Arbeit: Exzessive Raucherpausen als Kündigungsgrund
Ein Laborwerker war seinem Arbeitgeber aufgefallen, weil er umfangreiche Raucherpausen einlegte. Der Arbeitnehmer, der täglich etwa 50 Zigaretten rauchte, arbeitete in Gleitzeit. Die tägliche Anwesenheit wurde durch ein Zeiterfassungsgerät beim Kommen und Gehen erfasst.
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