Das neue europäische Chemikalienrecht REACH nimmt Fahrt auf. Am 1. Juni 2008 werden die Anforderungen für die Registrierung von Stoffen gültig. Wenn Stoffe die Jahrestonnagen überschreiten, müssen Hersteller und Einführer sie registrieren, bevor diese Stoffe importiert oder hergestellt werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veranstaltete deshalb am Dienstag, 26. Februar 2008, das Seminar „Erste Schritte bei der IUCLID Anwendung unter REACH“.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2008.04.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-04-01 |
Seiten 172 - 173
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